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Aus für Schönheits-OPs unter 16 Jahren

Heute Redaktion
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Der Nationalrat verschärft heute die Regelungen für Schönheitsoperationen in Österreich. Ab jetzt dürfen Beauty-Eingriffe bis zum 16. Lebensjahr - wenn nicht medizinisch indiziert - verboten werden.

Der Nationalrat verschärft heute die Regelungen für Schönheitsoperationen in Österreich. Ab jetzt dürfen Beauty-Eingriffe bis zum 16. Lebensjahr - wenn nicht medizinisch indiziert - verboten werden.

Bis zum 18. Lebensjahr soll künftig die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich sein.

Oft wird die Veränderung durch eine Schönheits-OP als Garant für ein deutlich schöneres und erfolgreicheres Leben gesehen - vermittelt das Fernsehen doch gerade diesen angeblichen Vorteil. Bei den Jugendlichen entsteht der Wunsch, ohne viel Mühe, diesem Ziel nahe zu kommen. Gerade das Fettabsaugen steht in dieser Gesellschaftsschicht ganz oben - die Berührungsangst bei den Jugendlichen hat dabei in den letzten Jahren drastisch abgenommen.

Jugendliche kennen die Risiken nicht

Operationen in zu jungem Alter können langfristige Schäden an Körper und Seele verursachen. Oft sind die verschiedenen Körperteile noch nicht komplett ausgewachsen und das könnte nach einer OP für ernsthafte Komplikationen sorgen, so Kritiker.

Steuerabkommen

Ebenfalls Thema bei der letzten Sitzung vor der Sommerpause ist das Steuerabkommen mit der Schweiz: Bisher unversteuerte Gelder von Österreichern auf Schweizer Bankkonten sollen pauschal und einmalig mit 15 bis 38 Prozent besteuert werden, in der Folge fällt laufend eine 25-prozentige Abgabe auf die Zinserträge an.

Stabilitätspakt

Behandelt werden im Plenum außerdem u.a. der Stabilitätspakt (er sieht im Wesentlichen einen Budgetpfad zum Defizitabbau bis 2016 vor) und eine legistische Anpassung aufgrund der Einigung zwischen Justizministerin Beatrix Karl (V) und dem Land Niederösterreich über die Neuorganisation der Bezirksgerichte. Der Nationalrat stellt weiters die völkerrechtlichen Weichen für die Errichtung des sogenannten "König Abdullah Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog" in Wien.

Herabgesetzt wird die gesetzliche Meldeschwelle für Beteiligungen an börsenotierten Gesellschaften von fünf auf vier Prozent. In der Fragestunde ist Landwirtschafts- und Umweltminister Nikolaus Berlakovich (V) zu Gast.