Politik

Statt Karfreitag kommt "persönlicher Feiertag"

Die Regierung streicht den Karfreitag als Feiertag. Wer frei haben will, muss Urlaub nehmen.

Heute Redaktion
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass österreichs Karfreitags-Regelung diskirminierend ist.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass österreichs Karfreitags-Regelung diskirminierend ist.
Bild: picturedesk.com

Für ordentlich Verwirrung sorgt die Regierung mit ihrer "neuen Regelung" zum Karfreitag: Diese sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer am Karfreitag zwar frei bekommen kann, allerdings nur, wenn er Urlaub aus dem bestehenden Urlaubskontingent (im Normalfall 25 Tage) beantragt.

Der Unterschied zu einem "normalen Urlaubstag" ist, dass ein einseitiger Rechtsanspruch des Arbeitnehmers besteht.

Das heißt, dass Arbeitnehmer – sofern sie den "persönlichen Feiertag" rechtzeitig innerhalb einer dreimonatigen Frist – beantragen, garantiert frei bekommen müssen. Für das Jahr 2019 wird eine kürzere Frist definiert.

Die 14-Uhr Regelung, die die Regierung vergangene Woche präsentiert hatte, ist damit vom Tisch.

Worum geht es: Der Karfreitag darf nicht allein ein Feiertag für Angehörige bestimmter Religionsgruppen, wie das in Österreich bislang der Fall war, sein. So hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.

Die Regierung musste deshalb im Sinne der Gleichbehandlung eine neue rechtskonforme Lösung finden. Wohingegen zuerst vorgeschlagen wurde, einen "halben Feiertag" ab 14 Uhr zu geben, wurde nun eine neue Regelung vorgelegt: Der Feiertag wird gestrichen. Stattdessen soll es einen Rechtsanspruch auf einen "persönlichen Feiertag" geben, der aber aus dem bestehenden Urlaubsanspruch bestritten werden muss.

Regierung spricht von "fairer Lösung"

"Wir haben uns nun gemeinsam dazu entschlossen einen Schritt weiter zu gehen und eine bessere Lösung zu schaffen: Einen 'persönlichen Feiertag', mit dem die Religionsausübung ermöglicht wird. Diese Lösung schafft Klarheit und Rechtssicherheit für alle und Gerechtigkeit und Gleichbehandlung im Sinne des EUGH-Urteils", teilen Kulturminister Gernot Blümel und Verkehrsminister Norbert Hofer am Dienstag mit.

Sollte der Arbeitnehmer, auf Wunsch des Arbeitgebers, verursacht durch dringende betriebliche Gründe, dennoch an diesem selbstgewählten "persönlichen Feiertag" freiwillig seiner Arbeit nachgehen, so erhält er für diesen Tag sämtliche Vergütungen wie an jedem anderen Feiertag. Der Urlaubsanspruch bleibe selbstverständlich bestehen. Damit erhält der Arbeitnehmer stattdessen einen anderen Urlaubstag.

Gewerkschaft schäumt

"Mit ihrem faulen Kompromiss zum Karfreitag verkauft die Regierung die Beschäftigten für dumm", zeigt sich Barbara Teiber, Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, in einer ersten Reaktion verärgert.

"Mit der Regelung der Regierung muss man sich für den freien Karfreitag nun einen bestehenden Urlaubstag nehmen. Damit gibt es de facto keine reale Verbesserung, sondern für evangelische Beschäftigte sogar eine Verschlechterung", so Teiber weiter.

Für evangelische Kirche "akzeptabel"

Für Evangelische und Altkatholiken sei die nun vorgelegte Lösung "akzeptabel", denn sie ermögliche den Karfreitag als Feiertag in gewohnter Weise zu begehen. Das sagte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, am Dienstag im Interview mit "Kathpress".

(ek)