Österreich

Aus Suizid könnte nun eine Mordermittlung werden

Alois H. verstarb am 25. September 2014 in der Steiermark durch einen Kopfschuss. Im verworrenen Fall gibt es jetzt ein neues Gutachten.

Heute Redaktion
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Dr. L. bei seinem Prozess im Jahr 2017. Der Suizid seines Nachbarn könnte ein Mord gewesen sein.
Dr. L. bei seinem Prozess im Jahr 2017. Der Suizid seines Nachbarn könnte ein Mord gewesen sein.
Bild: Erwin Scheriau

Es ist einer der verworrensten Kriminalfälle Österreichs. Was ist bisher passiert? Eduard L., jener steirische Arzt mit prominenten Polit-Bruder, wird von seinen vier Kindern psychisches und physisches Quälen vorgeworfen. Die Vorwürfe sind schwerwiegend: So soll er seine Familie unter anderem dazu gezwungen haben, verdorbene Lebensmittel zu essen. Mit einer der Töchter habe er "geschmust", einer anderen Tochter habe er als Neunjährige eine geladene Waffe "zur Verteidigung vor Einbrechern" gegeben.

Beim Prozess am Landesgericht in Graz gab der Beschuldigte sogar zu, sich absichtlich einen Schraubenzieher in den Bauch gerammt zu haben, den eines der Mädchen herausziehen musste. Er habe sich Nägel in den Penis geschlagen und sein Sohn musste ihm mit zehn Jahren Spritzen setzen. Eduard L. soll außerdem seinen Sprösslingen auch schon früh Zigaretten gegeben haben, damit sie später keine Lust mehr aufs Rauchen entwickeln würden.

Selbstmord gab Rätsel auf

Der Arzt wurde überraschend freigesprochen, doch der Prozess soll neu aufgerollt werden. Die Gründe für die Neuauflage des Prozesse liegen in der "extrem selektiven Art", in der das Gericht unter der Leitung von Richter Andreas Rom Beweise gewürdigt habe, so das Oberlandesgericht Graz. Doch auch abseits dieser Geschehnisse gab es weitere Vorkommnisse.

So hatte L. ein Verhältnis mit der Tochter seines Nachbarn Alois H. H. belastete L. auch im Prozess wegen den Vorwürfen seiner Kinder. Kurze Zeit nach dem Prozess, im September 2014, wurde H. schließlich mit einem Kopfschuss tot aufgefunden. Seine Ehefrau und ihr Liebhaber hielten sich zu dem Zeitpunkt im Nebenzimmer auf, wollen aber nichts bemerkt haben. Die Polizei ging von Selbstmord aus, doch H.s Tochter glaubte nie daran. Auch waren an H.s Händen keine Hinweise gefunden worden, dass er die neben ihm liegende Pistole benutzt hätte.

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    JESSICA GOW / AFP / picturedesk.com

    Folgt eine Mordermittlung?

    Als die Polizei den Tatort noch einmal untersuchen wollte, hatten H.s Ehefrau und ihr Liebhaber bereits das Zimmer neu eingerichtet. Auch, als später herauskam, dass die Tatwaffe L. gehört, wurde kein neues Verfahren eingeleitet. Ebensowenig, als keine Schmauchspuren an den Händen des Toten gefunden wurden. Mehr als vier Jahre später liegt nun aber ein neues Gutachten eines pensionierten Wiener Gerichtsmediziners vor, den H.s Tochter engagiert hatte. Dieses zog die Staatsanwaltschaft Graz heran und erstellte ein neues Schussgutachten.

    "Alois H. verstarb am 25. September 2014 durch einen Kopfschuss. Mit Blick auf die seinerzeitigen kriminalpolizeilichen Erhebungsergebnisse und die Schlussfolgerungen des beigezogenen gerichtsmedizinischen Sachverständigen wurde seitens der Staatsanwaltschaft Graz von einem Selbstmord des Alois H. ausgegangen", heißt es nun von der Staatsanwaltschaft in einer Aussendung.

    Und: "Aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft Graz zuletzt in Auftrag gegebenen Gutachtens eines Sachverständigen aus dem Bereich des Schießwesens kann diese Annahme indes nicht mehr mit ausreichender Sicherheit aufrechterhalten werden, weshalb das Ermittlungsverfahren, welches nach wie vor gegen unbekannte Täter geführt wird, fortgesetzt wurde." Aus dem "Suizid" könnte nun eine Mordermittlung werden.

    (red)