Politik

Ausbildungspflicht bis 18 Jahre beschlossen

SP-Bundeskanzler Christian Kern will mit der Maßnahme die Arbeitslosigkeit bekämpfen und "jungen Menschen eine Perspektive geben".

Heute Redaktion
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Bild: EPA

SP-Bundeskanzler Christian Kern will mit der verpflichtenden Ausbildung bis zum 19. Lebensjahr die Arbeitslosigkeit bekämpfen und "jungen Menschen eine Perspektive geben".
Die Regierung hat am Dienstag im Ministerrat die Ausbildungspflicht bis 18 Jahre beschlossen. Wer ab dem Schuljahr 2016/2017 die Pflichtschule abschließt, muss eine andere Ausbildung - etwa eine Lehre, schulische Bildung oder andere Qualifizierung - anschließen.

Bei Verstoß gegen die Pflicht soll es zunächst keine Sanktionen geben. Unmittelbar betroffen sind zuerst die Erziehungsberechtigten. Sie müssen melden, wenn ihre Kinder keine Ausbildung machen oder ihre Lehre abbrechen. Jugendliche, die vier Monate nach Abschluss der Pflichtschule keine weitere Ausbildung begonnen haben, fallen in Betreuung des Arbeitsmarktservices (AMS).

Jugendarbeitslosigkeit bekämpfen

SP-Bundeskanzler Christian Kern sieht in dem Gesetz, dass im Parlament mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden muss, einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit: " Das ist für uns ein besonders wichtiges Thema, weil wir derzeit rund 16.000 Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 Jahren in Österreich haben, die frühzeitig ihren Ausbildungsweg abbrechen und in der Folge dreimal so häufig arbeitslos sind wie der Durchschnitt. Diesen Kreislauf wollen wir durchbrechen."

Während die Grünen vorsichtig optimistisch auf die Regierungsvorlage reagierten, übten die NEOS Kritik: Die Ausbildungspflicht sei ein schwacher Ersatz für eine echte Bildungsreform, sagte Sozialsprecher Gerald Loacker.