Politik

Experte: Ausgehverbot für Asylwerber illegal

Ein generelles Ausgehverbot für Flüchtlinge, wie es Johann Gudenus (FPÖ) fordert, wäre laut Experten rechtswidrig.

Heute Redaktion
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FPÖ-Klubchef Johann Gudenus
FPÖ-Klubchef Johann Gudenus
Bild: picturedesk.com/APA

FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus hat am Donnerstag erneut eine nächtliche Ausgangssperre für Asylwerber gefordert: "Ich will konkret ein Ausgehverbot für Asylwerber in der Nacht prüfen lassen", wird er in der "Tiroler Tageszeitung (TT)" zitiert: "Asylwerber streunen in der Nacht oft herum und suchen Hotspots, wie etwa Bahnhöfe auf."

"Feitl sitzt locker"

"Messerattacken haben seit dem Jahr 2015 um 300 Prozent zugenommen. Das sagt nicht der böse Gudenus, sondern belegt die Statistik der Polizei", so der FPÖ-Klubobmann weiter. "Denken Sie nur an den Mord vom Sonntag in Steyr an dem 16-jährigen Mädchen. Das Messer, der Feitel, sitzt bei diesen Herrschaften besonders locker."

Strache teilt seine Meinung

Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) unterstützt seinen Parteikollegen und seine Forderung. "Das nennt sich dann Hausordnung und nicht Ausgangsverbot. Aber ja, es wäre vernünftig, in einer Hausordnung klar und deutlich festzulegen, dass es den Herrschaften ab 20 Uhr nicht mehr möglich sein soll, da einfach ein- und auszugehen", sagte er in einem TV-Interview.

Er deutet weiters an, dass so eine "Hausordnung" (mit Ausgehverbot) in staatlichen Asylheimen kommen könnte.

"Wäre rechtswidrig"

Bei dieser Forderung gibt es allerdings ein Problem. Und zwar nicht unbedingt die scharfe Kritik der Opposition ("massive Menschenrechtsverletzung", NEOS) sondern die Tatsache, dass sie stimmt. Ein solches Ausgehverbot - auch wenn es "Hausordnung" genannt wird - wäre verfassungswidrig: "Dies wäre ein klarer Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention", sagt der Verfassungsexperte Heinz Mayer in der "TT" am Freitag.

In Einzelfall ist die Anordnung eines Ausgehverbotes möglich - auch jetzt schon gesetzlich geregelt - aber pauschal wäre diese rechtswidrig.

Auch Europarechtsexperte Walter Obwexer sagt dasselbe, im Hinblick auf das EU-Recht: "Ein generelles Ausgehverbot würde Artikel 7 der Aufnahmerichtlinien klar widersprechen", erklärt er der "TT".



(red)