Österreich

Ausnahme für ungarische Berufspendler nun offiziell

Heute Redaktion
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Am Freitag sorgte eine ungarische Notverordnung, wonach Ungarn nach der Einreise in 14-tägige Quarantäne müsen, für Sorgenfalten im Burgenland. Nun wurde eine Lösung präsentiert.

Am Freitag schockte eine ungarische Notverordnung das Burgenland. Demnach müssten sich sämtliche Personen, die nach Ungarn einreisen, in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Vor allem die Pflege und das Gesundheitswesen wären von der Einhaltung dieser Verordnung massiv betroffen.

Am Wochenende war der berufsbedingte Pendler-Verehr aber weiterhin möglich. Aus dem Büro von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil war am Samstag zu vernehmen, dass diese Grenzübertritte nur durch ein auf informellem Wege zustande gekommenes Agreements möglich gewesen sind.

Doch die Forderung Doskozils nach Rechtssicherheit für die Pendler, wurde schließlich erhört. Denn die Verkehrsministerien der beiden Länder handelten eine Ausnahmeregelung für Berufspendler aus.

Doskozil zeigt sich erfreut

Pendler, die innerhalb eines Bereichs von 50 Kilometer zur Grenze leben oder arbeiten, sind von der zweiwöchigen Quarantänepflicht ausgenommen. Jedenfalls solange kein akuter Verdacht eine Infizierung vorliegt. Auch der Bahnverkehr zwischen Wien-Sopron-Deutschkreutz bleibt weiterhin ungestört aufrecht.

Mit Erleichterung nahm Doskozil die jüngsten Entwicklungen zur Kenntnis. Es sei wichtig, dass die Ausnahmeregelung nicht nur auf einem informellen Agreement beruhe, sondern in schriftlicher und somit verbindlicher vorliege. Durch die Ausnahmeregelung konnten schlimme Einschränkungen im Gesundheitswesen abgewendet werden.

In der vergangenen Woche war es mehrmals zu kilometerlangen Staus gekommen, nachdem Ungarn die Grenze zwischenzeitlich komplett sperrte und später nur für ungarische Staatsbürger öffnete (siehe Diashow).

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