Oberösterreich

Ausreisekontrollen jetzt auch hier, aber nicht für Alle

Nach Braunau gibt es jetzt auch im Bezirk Freistadt Ausreisekontrollen. Sie treten mit Freitag Mitternacht in Kraft.

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Nach Braunau gibt es jetzt auch in einem mühlviertler Bezirk Ausreisekontrollen. (Symbolbild).
Nach Braunau gibt es jetzt auch in einem mühlviertler Bezirk Ausreisekontrollen. (Symbolbild).
MANFRED FESL / APA / picturedesk.com

Der Hochinzidenzerlass des Bundes tritt  jetzt auch im Mühlviertel in Kraft. Im Bezirk Freistadt gelten ab Freitag 29.Oktober, 0 Uhr Ausreisekontrollen.

Die gemittelte 7-Tages-Inzidenz liegt mit 503,8 über der durch den Erlass definierten Grenze von 500. "Für alle Personen, die den Bezirk Freistadt verlassen wollen, gilt daher – unabhängig von ihrem Wohnsitz und der Aufenthaltsdauer im Bezirk – eine Ausreise-Testpflicht. Die Maßnahme gilt so lange, bis die 7-Tages-Inzidenz wieder unter 400 sinkt", so der Krisenstab des Landes OÖ, Donnerstagnachmittag in einer Aussendung.

Sollte die Impfquote im Bezirk auf 60 Prozent der Gesamtbevölkerung steigen, könne die Ausreise-Testpflicht schon bei Unterschreiten eines Grenzwertes von 500 beendet werden. 

Man wollte so das Infektionsgeschehen in den Regionen möglichst rasch und effektiv eindämmen und verhindern, dass auch in den Regionen die Infektionszahlen stark ansteigen. 

Als Nachweis gilt laut Bundes-Erlass ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder ein negativer Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden. Falls erforderlich, werden seitens des Landes zusätzliche Testkapazitäten eingerichtet.

Alle Testmöglichkeiten sind hier gelistet: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/246667.htm

Geimpfte und Genesene von Testpflicht ausgenommen

"Von der Testverpflichtung ausgenommen sind jedoch alle, die bereits mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 vollimmunisiert wurden sowie genesene Personen mit zumindest einer COVID-19-Teilimpfung nach Verstreichen der in der Oö. Hochinzidenzverordnungen der betroffenen Bezirke definierten Zeitfenster", so das Land.

Darüber hinaus sind Genesene innerhalb von 180 Tage nach überstandener Infektion mit SARS-CoV-2 von der Testverpflichtung ausgenommen, sofern sie einen entsprechenden Genesungsnachweis oder ein ärztliches Attest über die molekularbiologisch bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 vorlegen können.

Die Oö. Hochinzidenzverordnungen des Bezirks Freistadt definiert außerdem, so wie auch im Bezirk Braunau, Ausnahmen von den Ausreisekontrollen, darunter fallen etwa Einsatzkräfte im Einsatz.

Weiters gilt die Ausreise-Testverpflichtung unter anderem nicht:

 für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr

 zur Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens und zur Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen

 zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen sowie Fahrten im Rahmen des Strafvollzugs

 Für Kinder, Schüler, die Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht besuchen

 Für Personen, die Kinder zu und von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schüler zu und von Schulen transportieren, ausschließlich zum Zweck dieses Transports

Umfassende Impfangebote im betroffenen Bezirk

Für die Corona-Schutzimpfung stehen in den Bezirken zahlreiche Möglichkeiten bereit: Neben den Hausärztinnen und Hausärzten sind das die Impfstraßen des Landes OÖ, die Pop-Up-Impfstellen zum anmeldefreien Impfen, sowie die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die auch ordinationsfremden Patientinnen und Patienten einen niederschwelligen Zugang zu Impfungen anbieten.