Eiskalt abgestraft
Auto defekt – Mann kassiert nach Panne zwei Strafen
Das Auto eines Niederösterreichers gab in Wien den Geist auf. Bis der ÖAMTC vor Ort war, kassierte der Lenker gleich zwei Strafen fürs Falschparken.
In einer Sackgasse in Wien-Favoriten ging der Volkswagen Tiguan von "Heute"-Leser Christoph (42, Name und Alter von der Redaktion geändert) ein. Der 42-Jährige war gerade dabei, seine Baustelle in der Moselgasse zu verlassen. Als er aus dem Auto stieg, um die Einfahrt zu schließen, gab sein Fahrzeug ausgerechnet im Halte- und Parkverbot den Geist auf.
"Die Kupplung ließ sich nicht mehr treten, infolgedessen konnte ich auch keinen Gang mehr einlegen und wegfahren", erzählt der Niederösterreicher gegenüber "Heute". Um nichts dem Zufall zu überlassen, hinterlegte er einen Zettel im Auto inklusive Telefonnummer und rief den Notdienst des ÖAMTC an. Doch einem Parksheriff war das herzlich egal – er strafte den liegen gebliebenen Tiguan eiskalt ab. Nun soll Christoph 36 Euro für einen fehlenden Parkschein bezahlen. Darüber hinaus wurde er wegen des Parkens im Halte- und Parkverbot angezeigt. Wie hoch dieses Vergehen bestraft wird, muss allerdings noch von der Behörde entschieden werden.
Für Christoph ist das rigorose Vorgehen nicht nachvollziehbar, immerhin handelte es sich seiner Meinung nach um eine Notsituation. "Ich habe dort auch niemanden behindert, sodass eine Strafe in irgendeiner Art und Weise nachvollziehbar gewesen wäre", ärgert sich der 42-Jährige im "Heute"-Talk. Nicht einmal der Pannendienst des ÖAMTC konnte den Volkswagen zum Laufen bringen – das SUV musste letztendlich sogar abgeschleppt werden.
ÖAMTC rät von Zahlung der Strafen ab
"Heute" sprach mit dem ÖAMTC-Juristen Nikolaus Authried über den Fall. Er rät in dieser Causa davon ab, die Strafen zu bezahlen. "Das Fehlverhalten muss eine Vorwerfbarkeit haben und ein Minimum an Verschulden, wobei Fahrlässigkeit bereits ausreichen würde", so Authrieds Einschätzung.
In dem Fall sehe er aber weder das eine, noch das andere: "Hier handelte es sich offensichtlich um eine unverschuldete Notsituation." Natürlich müsse diese vom Beschuldigten belegbar und plausibel erklärbar sein können – dann hätte man bei einem Einspruch gute Chancen. Christoph möchte nun gemeinsam mit der Rechtsabteilung des ÖAMTC gegen die beiden Strafen vorgehen. Ob ihm das gelingen wird, bleibt vorerst abzuwarten.