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Automatische Vertragsverlängerung bei Parship ist un...

Heute Redaktion
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Bild: Parship

Das Geschäft mit der Liebe, ist sehr lukrativ: Zahlreiche Partnerplattformen buhlen im Internet nach Kunden, eine von ihnen ist "Parship". Um dort den Partner fürs Leben zu finden, muss man monatlich Geld berappen. Besonders ärgerlich für viele Einsame, übersah man die Kündigungsfrist wurde der Vertrag einfach verlängert. Der Verein für Konsumentenschutz hat jetzt entschieden: "Das ist unzulässig!"

Das Geschäft mit der Liebe, ist sehr lukrativ: Zahlreiche Partnerplattformen buhlen im Internet nach Kunden, eine von ihnen ist "Parship". Um dort den Partner fürs Leben zu finden, muss man monatlich Geld berappen. Besonders ärgerlich für viele Einsame, übersah man die Kündigungsfrist wurde der Vertrag einfach verlängert. Der Verein für Konsumentenschutz hat jetzt entschieden: "Das ist unzulässig!"
Die Partnervermittlung "Parship" weist nicht ausreichend deutlich auf den Ablauf der Kündigungsfrist und dessen Folgen hin, das hat das Handelsgericht Wien jetzt bestätigt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums geklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Kunden, die eine befristete Mitgliedschaft bei "Parship" abschließen, werden bereits bei Vertragsabschluss im Kleingedruckten informiert, dass es zu einer automatischen Vertragsverlängerung um je ein Jahr kommt, wenn es nicht rechtzeitig gekündigt wird. Sowas ist aber nur wirksam, wenn die Kunden noch einmal gesondert und deutlich auf den Ablauf der Kündigungsfrist und die Vertragsverlängerung hingewiesen werden. 

Zwar versendet "Parship" vor Ablauf der Kündigungsfrist eine E-Mail, diese jedoch nur mit dem Betreff „Nachricht zu Ihrem Profil“ und einem weiterführenden Link. 

Diese Vorgehensweise ist nach Ansicht des VKI wettbewerbswidrig. Außerdem erfüllt sie nicht die Vorgaben des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Das Handelsgericht Wien schloss sich der Auffassung des VKI an: PARSHIP muss dafür sorgen, dass der Hinweis über die automatische Vertragsverlängerung auch tatsächlich gelesen wird. Dazu braucht es eine aussagekräftige Betreffzeile und eine unmissverständliche Information im Text der E-Mail.

Im VKI freut man sich über das Urteil: „Wer einen grundsätzlich befristeten Vertrag abschließt, rechnet nicht mit einer automatischen Verlängerung. Der gesetzlich geforderte Hinweis darf daher nicht versteckt erfolgen“, erklärt Mag. Laura Ruschitzka. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.