Prozess Ende Oktober

Baby getötet – Mutter und Familie bald vor Gericht

Nach dem Fund des toten Neugeborenen in Nickelsdorf beginnt im Oktober der Prozess. Die Mutter und Familienmitglieder müssen sich verantworten.
Österreich Heute
08.09.2026, 11:45
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Prozess rund um einen nervenaufreibenden Fall: Am 21. Oktober müssen sich eine zum Tatzeitpunkt 17-Jährige und vier ihrer Familienmitglieder vor Gericht verantworte, Angeklagte erstmals vor Gericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt wirft ihr die Tötung eines Kindes bei der Geburt vor. Vier Familienmitglieder müssen sich wegen Beteiligung an einem Mord verantworten. Das Verfahren ist vorerst für zwei Tage angesetzt, am 22. Oktober könnte bereits ein Urteil fallen, wie der ORF berichtet.

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Baby in Tragetasche abgelegt

Die fünf Angeklagten sitzen derzeit in Untersuchungshaft. Laut den bisherigen Ermittlungen sollen sie gemeinsam in einem Kleinbus unterwegs gewesen sein. Die 17-Jährige soll am Grenzübergang Nickelsdorf ausgestiegen sein und das tote Baby in einer Tragetasche abgelegt haben.

Bei den weiteren Beschuldigten handelt es sich um die Mutter, die Schwester, den Bruder und den Schwager der 17-Jährigen. Sie sollen unter anderem als Aufpasser fungiert und dabei geholfen haben, Spuren am Tatort zu beseitigen.

Verhandelt wird am 21. und 22. Oktober jeweils von 9 bis 18 Uhr im größten Saal des Landesgerichts Eisenstadt.

Baby wurde lebend geboren

Das Mädchen war am 18. Jänner 2026 von Reisenden am Grenzübergang entdeckt worden. Eine Obduktion ergab, dass das Neugeborene lebend zur Welt gekommen war und durch Fremdeinwirkung starb. Als Todesursache wurde ein Schädel-Hirn-Trauma festgestellt.

Mitte Februar wurden zunächst vier Verdächtige festgenommen, darunter die Mutter des Babys. Zwei weitere Rumäninnen wurden in Deutschland ausgeforscht und anschließend nach Österreich überstellt. Ein Mann wurde in Rumänien festgenommen.

Ein fünfter Verdächtiger wurde Mitte Mai in Deutschland ausgeforscht. Nun müssen sich alle fünf Angeklagten ab 21. Oktober vor dem Landesgericht Eisenstadt verantworten.

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