Es begann mit einem belastenden Tag und einigen Bieren – und endete vor Gericht. Ein 45-jähriger Mann aus dem Bezirk Neusiedl am See musste sich wegen gefährlicher Drohung und einer strafbaren Handlung gegenüber der Staatsgewalt verantworten. Im Juli soll er angekündigt haben, beim Schulfest der Volksschule Neudorf ein "Blutbad" anzurichten.
Der Mann erklärte vor Gericht, dass ihn damals Probleme mit dem Jugendamt und der Schule seines Kindes stark beschäftigt hätten. Er habe deshalb drei kleine Bier getrunken und berichtet mit Verweis auf gesundheitliche Probleme laut ORF weiter: "Ich habe nach einem Bier einen Rausch."
Zuvor hatte der Mann im Gespräch mit dem Bürgermeister offenbar einen Scherz gemacht. Er habe gesagt, das Auto der Schuldirektorin auf ein Hausdach stellen zu wollen. Der Ortschef dürfte die Aussage allerdings ernst genommen haben und verständigte die Polizei.
Als die Beamten wenig später vor seiner Wohnung standen, bemerkte der 45-Jährige zunächst nichts. Er war auf dem Balkon und hörte die Türklingel nicht. Die Polizisten riefen ihn schließlich an.
In diesem Gespräch soll er dann die Drohung mit dem "Blutbad" ausgesprochen haben. Gleichzeitig soll er gesagt haben, dass die Einsatzkräfte ihn danach erschießen sollten. Im Gerichtssaal konnte oder wollte sich der Angeklagte an diese konkreten Worte nicht erinnern.
Für die Polizei war der Einsatz damit noch nicht beendet. Verstärkung wurde angefordert. Als die Beamten den Mann aufforderten, seine Bierflasche wegzustellen, soll er geantwortet haben: "Ich habe gesagt: Ich trinke aus, dann können wir fahren".
Auch später soll er die Polizisten bedroht haben. Laut Anklage kündigte er an, die Beamten zu erschießen. Auf der Polizeiinspektion soll schließlich die Drohung gefallen sein, "das ganze Dorf in die Luft zu sprengen".
Der Angeklagte schilderte den Aufenthalt auf der Polizeiinspektion aus seiner Sicht. Er habe dort stehen müssen, während die Einsatzkräfte laut seinen Angaben ein Österreich-Match bei der Fußball-WM sahen.
Eine Entschuldigung bei den Polizisten gab es zunächst nicht. "Ich wollte am nächsten Tag hinfahren, aber ich habe mich nicht getraut", erklärte der Mann.
Mittlerweile versucht der 45-Jährige nach eigenen Angaben, seine Probleme in den Griff zu bekommen. Seit drei Wochen gehe er zu einem Psychologen, außerdem habe er bereits die Männerberatung aufgesucht. "Ich habe panische Angst vor der Polizei und Blaulicht", sagte der Angeklagte.
Kurz vor der Befragung der betroffenen Polizistinnen und Polizisten stellte die Richterin dem Angeklagten eine direkte Frage: "Würden Sie sich ehrlich und herzhaft mit Handschlag entschuldigen?" "Ganz ehrlich, nein", antwortete der 45-Jährige. Wegen seiner Angst vor der Polizei könne er das nicht.
Die Beamten mussten letztlich nicht aussagen, weil sich der Angeklagte geständig zeigte. Er erklärte außerdem, seinen Wohnort verlassen zu wollen, um wieder mehr Ruhe in sein Leben zu bekommen.
Der Prozess war nach rund einer Stunde beendet. Der Verteidiger Thomas Herzka hatte noch für eine Diversion plädiert und ersucht, "das gelinde möglichste Mittel anzuwenden". Dazu kam es jedoch nicht.
Der Mann wurde wegen gefährlicher Drohung und einer strafbaren Handlung gegenüber der Staatsgewalt schuldig gesprochen. Er erhielt zehn Monate Freiheitsstrafe, die für drei Jahre bedingt nachgesehen wird.
Zusätzlich muss er eine Psychotherapie beginnen beziehungsweise fortsetzen und 300 Euro an Gerichtskosten bezahlen. "Ich glaube, sie haben ihr Problem selbst erkannt", sagte die Richterin zum Angeklagten. "Deshalb arbeite ich auch daran", antwortete der 45-Jährige. Das Urteil ist rechtskräftig.