Fall landet vor Gericht

Streit in Asia-Lokal – Mitarbeiter greift zum Hackbeil

Ein Streit um die Essenszuteilung in einem Fastfood-Restaurant in NÖ eskalierte. Ein Mitarbeiter griff zum Hackbeil – nun fiel das Urteil.
Niederösterreich Heute
21.07.2026, 05:15
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Ein heftiger Streit in der Küche eines Noodle-Fastfood-Restaurants in Waidhofen an der Thaya hat ein gerichtliches Nachspiel gehabt. Ein 43-jähriger Mitarbeiter musste sich wegen versuchten Mordes vor einem Geschworenengericht in Krems verantworten.

Laut "NÖN" fühlte sich der Mann bei der Essenszuteilung durch einen Kollegen immer wieder benachteiligt. Zwischen den beiden soll es deshalb regelmäßig zu Auseinandersetzungen gekommen sein.

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Auf Arbeitskollegen losgegangen

Am 11. Mai 2026 eskalierte die Situation schließlich. Der 43-Jährige griff in der Küche zu einem Hackbeil und ging auf seinen Arbeitskollegen los. Weitere Mitarbeiter schritten rechtzeitig ein und verhinderten Schlimmeres. Verletzt wurde der bedrohte Kollege nicht.

"Wollte ihn nur einschüchtern"

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geständig. Er räumte ein, die Beherrschung verloren zu haben. Eine Tötungsabsicht bestritt der Mann jedoch entschieden. "Ich habe ihn weder verletzen, schon gar nicht töten wollen. Ich wollte ihn nur bedrohen und einschüchtern", sagte der 43-Jährige laut "NÖN" vor Gericht.

Wie laut "NÖN" im Prozess bekannt wurde, erklärte der Angeklagte außerdem, er habe das Hackbeil so gehalten, dass die scharfe Klinge zu ihm selbst gezeigt habe. Dabei habe er sich sogar Schnittverletzungen an der eigenen Hand zugezogen. Mehrere Zeugen bestätigten diese Darstellung.

Zusätzlich wurde ein Video des Vorfalls als Beweismittel herangezogen. Dieses stützte die Aussage, dass die Schneide des Beils nicht in Richtung des Opfers zeigte.

Kein Mordversuch

Nach mehrstündiger Beratung kamen die Geschworenen zu dem Schluss, dass ein Mordversuch nicht nachgewiesen werden konnte. Der 43-Jährige wurde deshalb vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen.

Schuldig gesprochen wurde er allerdings wegen gefährlicher Drohung mit dem Tod. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die bedingt ausgesprochen wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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