IS-Sympathisanten

Pride-Prozess – Zwei Brüder schuldig gesprochen

Im Prozess um mutmaßliche Terrorpläne gegen die Vienna Pride sind zwei Brüder schuldig gesprochen worden – vom Anschlagsvorwurf aber freigesprochen.
Niederösterreich Heute
14.07.2026, 14:32
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Im Prozess rund um mutmaßliche Terrorpläne gegen die Wiener Regenbogenparade 2023 ist am Dienstag das Urteil gefallen. Zwei Brüder im Alter von 20 und 23 Jahren wurden schuldig gesprochen.

Das Gericht verhängte gegen die beiden sechs Monate beziehungsweise ein Jahr bedingte Haft. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

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Schuldig gesprochen wurden die beiden wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation. Der Prozess hatte sich nach der Einholung eines IT-Gutachtens über Monate hingezogen.

Kein Beweis für Pride-Anschlag

Vom zentralen Vorwurf, einen Anschlag auf die Vienna Pride geplant zu haben, wurden die Brüder allerdings entlastet. Laut dem vorsitzenden Richter habe es keinen Nachweis gegeben, dass sie tatsächlich an einem solchen Anschlagsplan beteiligt gewesen seien. Entsprechende Beweise aus dem Ausland seien nicht vorgelegt worden.

IS-Propaganda festgestellt

Nach Überzeugung des Gerichts hatten die beiden jedoch Propaganda für die Terrororganisation "Islamischer Staat" betrieben. Der Richter erklärte, es bestehe kein Zweifel daran, dass sich die Angeklagten damals radikalisiert und Sympathien für den IS entwickelt hätten.

Vom Vorwurf einer Beteiligung an der Gruppierung "Islamischer Staat – Provinz Khorasan" (ISPK) wurden die beiden hingegen freigesprochen.

Prozess war lange unterbrochen

Der Prozess gegen die Brüder war bereits im August des Vorjahres vertagt worden, um ein IT-Gutachten einzuholen. Erst in der vergangenen Woche wurde das Verfahren mit Zeugenbefragungen fortgesetzt.

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Am Dienstag sagte zunächst ein Sachverständiger aus. Danach hielten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Schlussvorträge. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Jugendlicher bereits verurteilt

Bereits im Vorjahr war ein damals 16-jähriger Mitangeklagter in dem Verfahren rechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Auch ihm waren terroristische Vereinigung und kriminelle Organisation vorgeworfen worden.

Urteile noch nicht rechtskräftig

Mit dem Urteil gegen die beiden Brüder ist der umfangreiche Prozess vorerst abgeschlossen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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