Erst am 17. Juli schockierte der Fall eines Insassen: Ein 23-jähriger Russe soll zwei Justizwachebeamte der Justizanstalt Stein in Krems schwer verletzt haben.
Der Häftling war erst von der JA Innsbruck nach Stein verlegt worden, weil es in der Innsbrucker Anstalt anhaltende Probleme mit dem als "besonders gefährlich" eingestuften Russen gegeben habe.
Nach einem ersten Angriff Anfang Juli auf eine Beamtin wurde der Russe auf die Sicherheitsabteilung verlegt. Hier eskalierte am 17. Juli die Situation: Der 23-Jährige soll einem Justizwachebeamten ohne ersichtlichen Grund einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben, der 39-Jährige wurde schwer verletzt. Sechs Beamte der spezialisierten Justizwache Einsatzgruppe (JEG) rückten an, ein Taser musste eingesetzt werden. Bei dem Einsatz wurde ein zweiter Beamter (44) verletzt (Dienstabbruch mit schwerer Rippenprellung).
Justizwachegewerkschafter fordern immer wieder mehr Personal und Laut dem nö. Justizwachegewerkschafter Wolfgang Graf seien in der JA Stein die Planstellen nur zu 84 Prozent besetzt. Zur Urlaubszeit im Sommer spitze sich die Lage noch mehr zu. "Heute" berichtete bereits hier über die laut Betroffenen "prekäre Lage" in der JA Stein.
Die rauen Sitten in der JA Stein spiegeln sich auch im Verhandlungskalender des Landesgerichts Krems wider.
Am Landesgericht Krems findet am Dienstag, 21. Juli, eine Verhandlung über die Unterbringung eines Mannes in einem forensisch-therapeutischen Zentrum statt. Die Staatsanwaltschaft beantragt die strafrechtliche Unterbringung nach § 21 Abs. 1 StGB. Dem Mann wird vorgeworfen, im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit mehrere strafbare Handlungen in der Justizanstalt Stein begangen zu haben.
Der Insasse leider an der Erbkrankheit Chorea Huntington mit leichtem kognitiven Abbau. Zudem werden eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und dissozialen Zügen sowie eine Störung der Sexualpräferenz angeführt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft stand der Mann bei den ihm vorgeworfenen Taten unter dem maßgeblichen Einfluss dieser psychischen Erkrankungen und war deshalb nicht zurechnungsfähig.
Die Vorfälle sollen sich in der Justizanstalt Stein ereignet haben. Einer davon datiert auf den 24. November 2025. Damals soll sich der Beschuldigte gegen seine Verlegung sowie die angeordnete Säuberung seines Haftraums gewehrt haben. Dabei soll er einen Justizwachebeamten gestoßen und ihn lautstark aufgefordert haben, seinen Haftraum zu verlassen: "Schleich dich!"
Im Zuge der Verlegung soll der Mann versucht haben, sich mit heftigen Bewegungen aus dem Griff der Beamten zu befreien. Außerdem soll er nach den Justizwachebeamten getreten und einen Beamten am Knie getroffen haben. Der betroffene Justizwachebeamte erlitt laut Anklage mehrere Kratzer sowie Schmerzen im Bereich des Knies und der Schulter.
Ein weiterer Vorfall soll sich am 17. Februar 2026 bei der täglichen Medikamentenausgabe ereignet haben. Der Mann soll plötzlich von seinem Bett aufgesprungen und mit erhobener Hand auf eine Justizwachebeamtin zugegangen sein. Zu einem Schlag kam es laut Anklage nur deshalb nicht, weil die Beamten rechtzeitig eingreifen und den Angriff abwehren konnten.
Das Landesgericht Krems hat nun zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine strafrechtliche Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum vorliegen.
Am Mittwoch, 22. Juli, muss sich ein weiterer Insasse der Justizanstalt Stein vor dem Landesgericht Krems verantworten. Dem Mann werden Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie schwere Körperverletzung vorgeworfen.
Laut Anklage soll sich der Vorfall am 27. März 2026 nach dem Hofgang in der Justizanstalt Stein ereignet haben. Die Justizwachebeamten wollten den Insassen nach Beendigung des Hofgangs absondern. Dabei soll der Angeklagte versucht haben, die Amtshandlung mit Gewalt zu verhindern.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft nahm der Mann Anlauf und sprang mit gestrecktem Bein gegen das Einsatzschild eines Justizwachebeamten. Anschließend soll er sich mit heftigen, reißenden Bewegungen sowie ruckartigem Verdrehen des Oberkörpers aus dem Griff mehrerer Justizwachebeamter befreien wollen.
Von dem Vorfall betroffen waren laut Anklage insgesamt vier Justizwachebeamte, die den Insassen unter Kontrolle bringen wollten. Durch sein Verhalten soll der Angeklagte zudem Beamte während der Ausübung ihres Dienstes verletzt bzw. versucht haben, die Beamten zu verletzen. Ein Beamter erlitt einen Riss des linken Brustmuskels.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann daher das Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie schwere Körperverletzung bzw. den Versuch einer solchen vor. In allen Fällen gilt die Unschuldsvermutung.