Eine Geburt sollte der schönste Moment im Leben einer Familie sein – doch für eine Frau in Wien wurde sie zum Albtraum. Im September 2023 brachte sie bei einer geplanten Hausgeburt ein Mädchen zur Welt. Doch die Geburt verlief alles andere als nach Plan: Es kam zu Komplikationen, die Hebamme alarmierte den Notarzt. Trotzdem starb das Baby fünf Tage später im Krankenhaus – berichtet "orf.at".
Die Staatsanwaltschaft sieht die Schuld bei der Hebamme Margarete Wana. Der Vorwurf: grob fahrlässige Tötung. Laut Anklage habe Wana gegen das Hebammengesetz verstoßen, indem sie die Hausgeburt trotz bekannter Risiken durchführte. "Die Entscheidung, die Patientin rechtzeitig ins Krankenhaus zu bringen, wurde nicht sachgerecht getroffen", heißt es im Strafantrag.
Margarete Wana weist die Anschuldigungen von sich. Unterstützung bekommt sie auch von der Mutter des Babys. Die Frau hatte sich nach einem traumatischen Kaiserschnitt bei ihrer ersten Geburt bewusst für eine Hausgeburt entschieden.
"Meine Hebamme war die ganze Zeit für mich da – vor, während und nach der Geburt", erklärt die Mutter. Auch während der Schwangerschaft habe es keine Anzeichen für Komplikationen gegeben.
Rechtlich sind Hausgeburten nach einem Kaiserschnitt in Österreich erlaubt, allerdings gelten sie als riskant und sind unter Medizinern umstritten. Laut Expertenmeinung wäre in Fällen wie diesem eine Geburt im Krankenhaus empfehlenswert gewesen.
Auf Anfrage von "Heute" erklärte Margarete Wana, dass selbst eine Geburt im Krankenhaus das Baby nicht hätte retten können. Grund dafür sei eine Plazentamissbildung gewesen, die eine ausreichende Versorgung des Babys verhinderte. Auch der Kaiserschnitt sei nicht ursächlich für die Komplikationen gewesen.
Das Hebammengremium betonte in einer schriftlichen Stellungnahme, dass Hebammen in Österreich verpflichtet sind, die Gesundheit von Mutter und Kind nach wissenschaftlichen Standards zu schützen. Ob in diesem Fall Vorschriften verletzt wurden, muss nun das Gericht entscheiden.
Mitte Februar wird der Fall vor dem Wiener Landesgericht für Strafsachen verhandelt. Mehrere medizinische Gutachten sollen dabei klären, ob die Hebamme die Geburt korrekt betreute oder ob ihr grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
Für die betroffene Familie bleibt der Schmerz unermesslich. Der Fall wirft zudem erneut die Frage auf, wie sicher Hausgeburten unter besonderen Voraussetzungen sind und welche Verantwortung Hebammen tragen.