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Baby tot, 2-Jährige kriegt kein Schmerzensgeld

Heute Redaktion
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Symbolbild
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Bild: picturedesk.com

Ihre Schwester starb bei der Geburt, weil das Krankenhaus einen Fehler machte. Im Gegensatz zu ihren Eltern hat das zweijährige Kind der Familie kein Recht auf Trauer-Schmerzensgeld.

Einem zweijährigen Kind steht kein Trauerschmerzensgeld zu. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) jetzt laut "Presse" entschieden.

Baby nach Geburt verstorben

Die Vorgeschichte: Wegen eines zu spät eingeleiteten Kaiserschnitts war ein Baby im März 2016 kurz nach der Geburt gestorben. Die Eltern und die damals zweijährige Schwester hatten das Krankenhaus daraufhin geklagt.

Begründung: Die Ärzte hätten die Mutter nicht über das mögliche Risiko eines Gebärmutterrisses aufgeklärt und sich zu spät für den Kaiserschnitt entschieden.

Schmerzensgeld nur für Eltern

Vor Gericht wurde darüber entschieden, ob den Eltern und dem zweijährigen Geschwisterchen Trauerschmerzensgeld zusteht. Mit einem überraschenden Ergebnis: Vater und Mutter erhielten Schmerzensgeld zugesprochen, die Zweijährige nicht.

Dazu muss man wissen: Laut Gesetz hängt es von bestimmten Kriterien ab, ob man Trauerschmerzensgeld zugesprochen bekommt oder nicht. Etwa, wie intensiv die familiäre Bindung zwischen Verstorbenem und Angehörigem war, ob man zusammen gewohnt und in wie alt die beiden waren.

Nicht alt genug um zu trauern?

Die Anwältin der Familie hatte in diesem Sinne argumentiert: Auch dem Kleinkind steht Schmerzensgeld zu, weil "typischerweise auch beim Kleinkind, das die gesamte Schwangerschaft der Mutter miterlebt, eine innige Beziehung zum ungeborenen Kind entsteht".

Das Oberlandesgericht Graz und nun auch die Höchstrichter vom OGH sind anderer Meinung: Das Kleinkind habe "noch keine Vorstellung von Geburt und Tod in Form der Endgültigkeit des Sterbens". Deshalb würde es auch keinen nachhaltigen Trauerprozess erleben, wenn die neugeborene Schwester nur wenige Stunden alt wurde.