Kärnten

Verteidiger von Schiri: "Er war in der Ehe ein Schwein"

Heute und morgen steht ein Schiedsrichter und Akademiker aus Kärnten wegen des mutmaßlichen Mordes an seiner Geliebten (31) in Klagenfurt vor Gericht.

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Angeklagter vor Gericht
Angeklagter vor Gericht
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Reger Medienandrang am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt: Ein Ex-Bundesliga-Schiri, BWL-Student, Qualitätsbeauftrager und Sohn eines Anwaltes muss sich für den mutmaßlich grausamen Mord an seiner hochschwangeren Ex-Geliebten verantworten. 

Eiskalter Mord

Rückblick: Der verheiratete Familienvater Franz G. (Name geändert) soll seine Geliebte Julia H. besonders kaltblütig ermordert haben. Denn der Kärntner hatte parallel zu seiner Ehefrau zwei Geliebte, stand zum Schluss mit dem Rücken zur Wand und soll die hochschwangere Julia H. erschlagen und danach in die Badewanne gezerrt und das Wasser aufgedreht haben - die ausführliche Story samt Anklage der Staatsanwaltschaft Klagenfurt lesen Sie hier

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    Mehrparteienhaus von Julia H. in Neu-Feffernitz
    Mehrparteienhaus von Julia H. in Neu-Feffernitz
    Daniel Raunig

    Beim Prozess in Klagenfurt wurde der 36-Jährige von Jurist Manfred Arbacher-Stöger, dem bereits dritten Rechtsbeistand des Angeklagten, vertreten. Der Wiener Arbacher-Stöger gilt sozusagen als Experte für schwierige, teils aussichtslose Verhandlungen.

    Reihe von Beweisen

    Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth skizzierte im Eröffnungsplädoyer exakt die Beziehungen des Angeklagten (Anm.: 2 Frauen, beide schwanger), vor allem zwischen dem angeklagtem Schiri und dem Opfer. Nach dem Fußballspiel sei er zu seiner Geliebten gefahren. "In der Wohnung tötete er die Hochschwangere in Anwesenheit ihrer schlafenden Kinder", so Wohlgemut. Danach habe er das Opfer in die Badewanne gezerrt, diese mit Wasser befüllt, um Spuren zu vernichten. "Und während das Wasser noch rann, lief er zum Auto", so die Staatsanwältin weiter. 

    Die Staatsanwältin dürfte von der Schuld des Angeklagten tatsächlich überzeugt sein, verwies auf eine Reihe von Beweisergebnissen. So habe der 36-Jährige kurz nach der Tatzeit einen Anruf entgegengenommen, das Telefonat wurde über einen Masten nahe des Tatorts aufgebaut. Es gebe Zeugen, die nassen Schuhe wurden gefunden, sowie DNA-Spuren am T-Shirt des Mordverdächtigen. Und: Im Gefängnishof habe er die Tat einem Mithäftling gestanden.

    "Schwein in der Ehe"

    Der Verteidiger des Schiedsrichters konterte: "Dass er in der Ehe ein Schwein war - da ist er hundertprozentig schuldig. Das reiche aber nicht für eine Verurteilung wegen Mordes. Nur weil er in der Gegend gewesen ist, ist er noch lange kein Mörder", so Manfred Arbacher-Stöger. 

    "Er war in der Ehe ein Schwein", so sein Verteidiger.

    Der Angeklagte beteuerte vor dem Schwurgericht, wie schon im Ermittlungsverfahren, seine Unschuld (laut Anklage waren die Angaben bzw. Rechtfertigungen des Verdächtigen teils lebensfremd). Während der Tatzeit (Anm.: das Handy war rund um die Tatzeit rund 1,5 bis 2 Stunden abgedreht, erst kurz nach der Tatzeit nahm der Angeklagte eben den Anruf in besagter Gegend entgegen) habe er rund zwei Stunden im Auto gesessen und nachgedacht - um weit nach Mitternacht sei angemerkt.

    Dass die Tote von ihm schwanger gewesen war, hätte er erst nach der Tat mit Sicherheit gewusst. "Sie hatte auch andere Kontakte, ließ es offen", so der Schiri. Auch dass das Kind behindert gewesen wäre (Trisomie 21), hätte er erst nach dem Tod seiner Geliebten erfahren.

    "Falsch von Autobahn abgefahren"

    Dass er überhaupt in der Gegend gewesen sei, begründete der Angeklagte wie folgt: "Ich bin auf der Autobahn falsch abgefahren." Weiters blieb er dabei, die Tote zuletzt Ende Juli gesehen zu haben.

    Ehefrau sagt nicht aus

    Die Ehefrau des Angeklagten machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Am Nachmittag und am morgigen Freitag sind weitere Zeugen am Wort und vor allem die Gutachter. Dem Angeklagten droht eine lebenslange Haftstrafe, es gilt die Unschuldsvermutung.