Viele Urlauber kommen nach Mallorca, um am Ballermann so richtig "die Sau rauszulassen". Der Gemeinderat der Inselhauptstadt Palma ist jedoch das Benehmen der Touristen satt und geht mit unzivilisierten Urlaubern künftig hart ins Gericht. Bei öffentlichem Alkoholkonsum, Spaziergängen im Bikini oder dem Ansprechen von Prostituierten drohen harte Strafen bis 600 Euro.
so richtig "die Sau rauszulassen". Der Gemeinderat der Inselhauptstadt Palma ist jedoch das Benehmen der Touristen satt und geht mit unzivilisierten Urlaubern künftig hart ins Gericht. Bei öffentlichem Alkoholkonsum, Spaziergängen im Bikini oder dem Ansprechen von Prostituierten drohen harte Strafen bis zu 600 Euro.
Die "Verordnung für zivilisiertes Zusammenleben" soll den . Sie wird in den kommenden Tagen zunächst an der Playa de Palma in Kraft treten und sieht auch bei Kavaliersdelikten satte Geldstrafen von 50 bis 600 Euro vor. Wer sofort zahlt, bekommt immerhin 50 Prozent Rabatt. Eingehoben werden die Strafen frühestens ab Juni. Ist der Versuch erfolgreich, könnten die Verbote auf weitere Teile der Stadt ausgedehnt werden.
Alkoholgenuss nur in Lokalen
Das strenge Regelwerk ist umstritten. Denn nicht nur betrunkene Schläger und Vandalen werden bestraft, sondern generell alle Urlauber, die Alkohol am Strand oder auf offener Straße konsumieren. Ein dementsprechendes Gesetz existiert seit 2011, wurde aber bisher nicht wirklich beachtet. Im Frühjahr 2013 wurde ein Saufverbot in einzelnen Stadtteilen verhängt.
Nun soll die neue Verordnung in die Schranken weisen. Auch das Ausspucken von Kaugummis und das Wegwerfen von Zigaretten wird nicht länger geduldet. Wer durch Palma spazieren will und sich nicht gerade am Strand sonnt, muss sich etwas anziehen - Badekleidung reicht nicht aus.
Wer Prostituierte anspricht, zahlt
Doch die Liste ist noch viel länger. Verboten ist auch Skaten auf Gehsteigen, zurückgelassener Hundekot und das Blenden mit Laserpointern. Hütchenspieler und Bettler dürfen sich nicht mehr blicken lassen. Wer eine Prostituierte anspricht, hat ebenfalls gegen die Verordnung verstoßen.