Politik

Bank Austria: Sozialminister gegen Pensionsüberleitung

Heute Redaktion
Teilen

Ohne einen Gesetzesbeschluss ist eine Überleitung sämtlicher MitarbeiterInnen der Bank Austria in die allgemeine Pensionsversicherung gemäß ASVG nicht möglich. Das bekräftigte Sozialminister Alois Stöger am Donnerstag im Parlament. Anlass dafür war eine Dringliche Anfrage der FPÖ im Bundesrat.

Hans-Jörg Jenewein und seine Fraktionskollegen werfen dem Management der UniCredit vor, Pensionslasten der Bank Austria im Zuge des im vergangenen Herbst geschnürten Sparpakets an die Allgemeinheit abwälzen zu wollen. Zudem hegen sie den Verdacht, dass die SPÖ Wien und Ex-Sozialminister Rudolf Hundstorfer von Beginn an in den Deal eingebunden waren. Auf die letztgenannten Vorwürfe ging Stöger in der Beantwortung der Anfrage nicht ein, das Vorhaben der Bank Austria hält er aber in jedem Fall für unzulässig.


Konkret geht es um die in Aussicht genommene Überleitung von Mitarbeitern der "Bank Austria" in das allgemeine Pensionssystem und damit in die Zuständigkeit der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Die FPÖ geht davon aus, dass dieser Pensionstransfer die Bank Austria bzw. die UniCredit – und damit indirekt auch die die Gemeinde Wien als Ausfallsbürge für nach wie vor bestehende Haftungen der Anteilsverwaltung Zentralsparkasse (AVZ) – um 700 Mio. entlasten wird, wobei der genannte Betrag aus den Pensionsrückstellungen des Kreditinstituts und der Zahl der betroffenen Bank-Austria-Mitarbeiter errechnet wurde.

Laut FPÖ hat demnach etwa ein Viertel der Belegschaft derzeit eine Anwartschaft auf eine so genannte Administrativpension der Bank Austria, künftig soll die PVA die Betroffenen übernehmen und dafür einen Einmalbetrag von geschätzten 300 Mio. erhalten.

Umstrittener Passus

Umstritten ist, ob jener Passus im ASVG, auf den sich die Bank Austria beruft, eine ausreichende rechtliche Grundlage für den beabsichtigten Pensionstransfer bietet. Experten geben zu bedenken, dass der vor Jahrzehnten festgelegte Überweisungsbetrag von 7% der Bemessungsgrundlage, also vom Monatsentgelt, deutlich unter den aktuellen Pensionsbeiträgen liegt und damit eine verbotene Beihilfe gemäß EU-Recht vorliegen könnte, wie auch in der Begründung der Dringlichen Anfrage festgehalten wird. Schultern müsste die erwartete Differenz zwischen Beitragseinnahmen und Pensionszahlungen die PVA bzw. der Steuerzahler, was die Pensionsversicherungsanstalt laut FPÖ auch zu Widerstand gegen die vorgesehene Überleitung veranlasst hat.

Jenewein hält es nicht nur wegen der UniCredit-Pläne für notwendig, diese Gesetzeslücke zu schließen, er fürchtet auch mögliche Nachahmer. So könnte seiner Meinung nach auch die Gemeinde Wien auf die Idee kommen, ihre Bediensteten ins ASVG zu transferieren, um Schulden abzubauen.

"Pensionsdeal"

Für die FPÖ ist die geplante Vorgangsweise aber nicht nur rechtlich bedenklich, Jenewein vermutet dahinter auch ein Politikum. Seiner Ansicht nach deutet vieles darauf hin, dass der "Pensionsdeal" ursprünglich noch unter Ex-Sozialminister Rudolf Hundstorfer über die Bühne gehen hätte sollen und "höchste SPÖ-Kreise der Stadt Wien" massiv dafür lobbyiert haben. Hundstorfer brauche für die Bundespräsidentenwahl die Unterstützung der Wiener SPÖ als stärkste Landesgruppe und habe wohl auch keine potentiellen Sponsoren vergrämen wollen, ist für ihn der Zusammenhang evident.

Stöger: Pensionstransfer ohne Gesetzesbeschluss nicht möglich

Auf diese Spekulationen ließ sich Stöger in der Beantwortung der insgesamt 84 Detailfragen der Dringlichen Anfrage erst gar nicht ein. Für ihn ist die Rechtslage klar: §311 ASVG kann im Falle der Bank Austria nicht angewendet werden. Dieser Paragraph regle, welchen Betrag ein Dienstgeber der PVA zu überweisen habe, wenn ein Beschäftigter aus einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis ausscheide und in das ASVG übergeleitet werden solle. Das Kriterium des Ausscheidens treffe bei den Bank-Austria-MitarbeiterInnen aber nicht zu, verwies der Minister auf die Rechtsmeinung der zuständigen Experten des Sozialministeriums.

Auch der Verweis auf ähnliche frühere Fälle, etwa bei der Post, ist für Stöger nicht zulässig. In allen bisherigen Fällen habe der Gesetzgeber eine entsprechende Regelung getroffen, machte er geltend. Ohne einen Gesetzesbeschluss ist für ihn damit auch eine kollektive Überleitung der Bank-Austria-MitarbeiterInnen in das allgemeine Pensionssystem nicht möglich. Ein solcher Beschluss müsste dem Prinzip der Beitragswahrheit entsprechen.

Was den Zeitpunkt der Einweihung des Sozialministeriums in die Pensionspläne der Bank Austria betrifft, teilte Stöger nur so viel mit, dass das Management der Bank Austria mittlerweile an das Ressort herangetreten sei und Unterlagen zur Verfügung gestellt habe, ohne dazu eine genaueres Datum zu nennen. Ihm zufolge sind demnach österreichweit ca. 3.300 MitarbeiterInnen der Bank Austria derzeit von der Vollversicherung des ASVG ausgenommen. Generell wandte sich Stöger gegen Versuche, das sensible Thema zu nutzen, um politisches Kleingeld zu wechseln.