Sie fühlt sich heute lebendiger denn je, Katharina Z. darf düstere Jahre und einen absurden Gerichtsstreit endlich hinter sich lassen. Vor drei Jahren verlor sie erst ihren Opa, wenig später dann ihre Mama. Kurz danach behauptete ihre Bank, die 36-Jährige sei selbst "verstorben" und sperrte ihre Konto. Nach wenigen Wochen passierte dem Geldinstitut derselbe, unglaubliche Fehler nochmal ("Heute" berichtete).
Die Wienerin erlebte danach einen Zusammenbruch, das Thema Tod war einfach allgegenwärtig. Sie erlitt eine Depression und verlor ihren Job. Als es langsam wieder bergauf ging, klagte sie die Bank auf Schmerzensgeld und Unterlassung. Die Gutachterin bestätigte den Zustand der heute 36-Jährigen jedoch erst nicht und schmetterte ihren Fall ab. Sie legte Berufung ein – Nun gab das Gericht der gebeutelten Bankkundin Recht.
Das Urteil klingt ist jedoch an Skurrilität kaum zu überbieten: "Die Bank darf in Zukunft keine Konten von lebenden Menschen mehr mit der Begründung sperren, dass diese tot wären", erklärt ihr Anwalt Mag. Thomas Fraiß im "Heute"-Gespräch. "Damit wurde meines Wissens erstmals gerichtlich festgestellt, dass Bankkunden sich gegen willkürliche Kontosperren gerichtlich zur Wehr setzen können, sofern diese auf Handlungen von Bankmitarbeitern beruhen."
Schmerzensgeld gibt es für Katharina Z. jedoch keines. "Beim Ersturteil wurde mein Vertrauen in die Justiz und in meine Therapeuten echt erschüttert. Letztere hatten ihre Aufzeichnungen nicht richtig geführt, deshalb haben wir verloren. Das zweite Urteil ist leichte Genugtuung aber auch eine Enttäuschung", fasst die Wienerin den Fall zusammen und will das Thema nun sterben lassen.