Niederösterreich

Banken haften laut Anschober für Schließfächer-Coup

Nachdem eine Bande die Schließfächer in zwei Banken in Klosterneuburg und Wien leer räumte, dürften wohl die Banken zur Kasse gebeten werden.
01.02.2021, 18:05

Wie "Heute" ausführlich berichtete gelang es einer ausgefuchsten Bande im November in zwei Banken einzubrechen und 68 Schließfächer von über 60 Opfern zu knacken. Der Schaden betrug über 20 Millionen Euro. Während die Banken den Schaden auf die betroffenen Kunden abwälzen wollen, sieht der für Konsumentenschutz zuständige Minister Rudolf Anschober (Grüne) diese hinsichtlich des Schadenersatzes in der Pflicht.

"Wenn es Kriminellen wegen eines Versagens oder durch eine Umgehung der von der Bank betriebenen technischen Sicherheitsvorkehrungen gelingt, sich unbefugt Zutritt zu Selbstbedienungs-Safeanlagen zu verschaffen und dort Kundenschließfächer zu leeren, haftet meiner Ansicht nach die Bank den betroffenen Kunden und Kundinnen für den Schaden", schreibt Anschober in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zur Causa.

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Keine Höchstbeträge?

Er begründet seine Meinung damit, dass keine Haftungsbeschränke gebe "bei leichtem Verschulden in Fällen, in denen der Unternehmer Sachen des Verbrauchers in seinen Gefahrenbereich übernimmt. Bei Safe-Mietverträgen kommt es zu einer solchen Gefahrenübernahme, da sich das Kreditinstitut ausdrücklich verpflichtet, den Safe und damit die in ihm befindlichen Sachen zu sichern.“ Normalerweise wird die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf Höchstbeträge von etwa 3.500 Euro begrenzt.

Erwartungsgemäß nicht einverstanden sich die Raiffeisenbank, eines der beiden betroffenen Institute. „Die Rechtsansicht des Bundesministeriums widerspricht der höchstgerichtlichen Judikatur“, erklärte eine Sprecherin gegenüber dem „Kurier“. Der Oberste Gerichtshof (OGH) habe die Haftungsbeschränkung als wirksam anerkannt. Klar ist die Sachlage also offensichtlich nicht, die Täter sind indes weiter auf der Flucht.