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Bankgeheimnis: Fekter-"Jein" zu Info-Austausch

Heute Redaktion
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Bild: AP

Finanzministerin Maria Fekter und ihre EU-Kollegen haben sich am Dienstag in Brüssel auf ein Verhandlungsmandat für die EU-Kommission geeinigt. Sie darf mit Ländern wie der Schweiz und Liechtenstein über einen Informationsaustausch sprechen. Bei der Ausweitung des Informationsaustausches wollten Österreich und Luxemburg jedoch noch nicht zustimmen.

Verhaltenes Lob gab es von Fekter für die EU-Kommission, die sich nun bewegt habe. "Vor vier Jahren war das noch überhaupt nicht vorstellbar, dass man sich zu einem solchen Schritt durchringen würde". Jetzt seien Fortschritte beim Mandat feststellbar und "deshalb können wir uns auch bei der Richtlinie bewegen. Aber für uns kann das vorerst nur eine Verhandlungsgrundlage für die Verhandlungen mit Drittstaaten sein. Und wir werden jetzt bei Präzisierung des Mandats der Kommission vorankommen. Deshalb wird Österreich dem Mandat nicht weiterhin im Weg stehen".

Österreich sehe die Richtlinie jedenfalls "etwas positiver als in der Vergangenheit. Für Österreich kommt es darauf an, dass wir Vertrauen in bilaterale Vereinbarungen haben können, die wir mit Liechtenstein und der Schweiz haben. Und wir fragten eben bei der Kommission, ob wir unsere Vereinbarungen mit diesen Ländern beibehalten können. Dazu hat die Kommission eine Erklärung abgegeben", so Fekter.

Richtlinien-Ausweitung noch nicht beschlossen

Während das Mandat beschlossen ist, muss die geplante Ausweitung der Zinsbesteuerungsrichtlinie noch warten, weil sich Österreich und Luxemburg noch querlegen. Fekter meinte, der vorliegende Text sei nicht perfekt und sie würde noch beim Anwendungsbereich weitergehen, "ich könnte zustimmen, nur eben noch nicht heute". Dies könnte aber auf einem der kommenden Finanzministerräte erfolgen. Luxemburgs Finanzminister Luc Frieden erklärte, er könne heute noch nicht die Zustimmung geben, weil zuerst gleiche Ausgangsbedingungen für alle geschaffen werden müssten.

Mit der Zinsbesteuerungsrichtlinie soll Steuerhinterziehung innerhalb der EU besser bekämpft werden. 2003 beschlossen, wird sie seit 2005 von allen Staaten angewendet, mit Ausnahmeregelungen für Österreich und Luxemburg. Zinserträge, welche an natürliche Personen in einem EU-Mitgliedstaat außerhalb ihres eigenen Wohnsitzlandes ausbezahlt werden, müssen nun im Rahmen der automatischen Informationserteilung an das Heimatland gemeldet werden.

Fekter: Immer für eine Änderung gewesen

Fekter meinte, die bestehende Zinsbesteuerungsrichtlinie habe nie richtig funktioniert, weil sie nicht genügend Bereiche erfasst habe. Sie, Fekter, sei immer für eine Änderung gewesen. Gleichzeitig müsse bedacht werden, dass das Kapital sehr mobil sei. Deshalb müsste für gleiche Bedingungen für alle gesorgt werden.

Jedenfalls sei sie gegen eine Annahme der Reform der Zinsbesteuerungsrichtlinie, denn dies würde bedeuten, "dass Europa schon wieder vorprescht. Das heißt, wir sind uns gegenüber selbst zu streng und die Verhandlungen mit Drittländern werden so auf Sparflamme fortgeführt. Das ist nicht zufriedenstellend. Das muss in harmonisierter Form vorangebracht werden". Das Mandat für Gespräche mit Drittstaaten "beschränkt sich nur auf den geringen Erfassungsbereich der alten Richtlinie, aber nicht auf den neuen Erfassungsbereich, über den wir noch sprechen wollen".

Sie sehe die Lage ähnlich wie Luxemburg. "Das Mandat können wir schon einmal freigeben, denn wir erläutern ja in allen Einzelheiten, was noch nötig ist". Bei dem Treffen am Vormittag mit EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy sei klar geworden, dass dieser auch den globalen Ansatz bei der Steuerbetrugsbekämpfung angesprochen habe und von gleichen Voraussetzungen für alle, wirtschaftlichen Eigentümern, und auch dem automatischen Informationsaustausch gesprochen habe.