Politik

Bankgeheimnis: Richter muss Konteneinsicht absegnen

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Fotolia

SPÖ und ÖVP haben sich mit den Grünen in der Frage der Konteneinsicht offenbar geeinigt. Die Oppositionspartei hat die Einbindung eines Richters durchgesetzt. Auch bei kleineren Fällen soll nichts ohne eine juristisch abgesegnete Genehmigung gehen.

Wie "orf.at" am Donnerstag berichtete, hat die Koalition die Grünen-Forderung erfüllt. Entgegen dem ursprünglichen Entwurf ist das Vieraugenprinzip und die Mitwirkung eines Rechtsschutzbeauftragten Geschichte.

Ein Richter des Bundesfinanzgerichts soll nach den neuen Plänen binnen drei Tagen die Genehmigung erteilen, dagegen kann bei einem dreiköpfigen Senat berufen werden. Die neue Regelung gilt auch schon bei Fällen unter der 100.000-Euro-Grenze.

Die Klubchefs Andreas Schieder (SPÖ), Karlheinz Kopf (ÖVP) und Eva Glawischnig (Grüne) teilten mit, dass noch einige Fragen zu klären, die Konteneinsicht aber so gut wie durch sei. Der Gesetzesentwurf soll noch im Juni vorliegen. Glawischnig ist zufrieden, man wollte den Kampf gegen den Steuerbetrug unterstützen. "Sauberer kann man dieses Thema nicht lösen", sagte die Grünen-Chefin.