Bande vor Gericht

Bankomat gesprengt - 350.000 Euro bei einem Coup

Eine Bande soll fünf Bankomaten gesprengt haben, nun standen drei Männer dafür vor Gericht. Ein Coup in Wien dürfte besonders lukrativ gewesen sein.
Thomas Peterthalner
13.03.2026, 11:32
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Sie zogen eine Spur der Verwüstung durch Wien, wurden schlussendlich aber doch von der Polizei geschnappt. Eine hochkriminelle Bande aus den Niederlanden hatte in Österreich offenbar nur ein Ziel: Bankomaten sprengen und Geld zu stehlen. Fünf dieser Coups konnten nun zwei Angeklagten im Wiener Landl zugeordnet werden. Der angerichtete Schaden ist enorm: Über 650.000 Euro Sachschaden allein bei diesen Taten, insgesamt soll die Bande laut Ermittlungen sogar einen Millionenschaden angerichtet haben.

350.000 Euro bei einem Coup

Besonders lukrativ war angeblich ein Coup im Sommer 2025 in einer Bankfiliale in Wien-Donaustadt. Dort sprengten die Täter einen Geldautomaten in die Luft, erbeuteten mehr als 350.000 Euro. Ein 23-jähriger Wiener soll den Bankomatsprengern dabei geholfen haben. Laut Anklage stellte er der Gruppe zwei Wohnungen zur Verfügung, in denen Sprengsätze vorbereitet und Ziele ausgespäht wurden. Außerdem soll er die Männer mehrfach zu späteren Tatorten chauffiert sowie zwei Motorroller und SIM-Karten besorgt haben.

"Bin nur ein Drogendealer"

Der junge Mann bestritt vor Gericht, von den Sprengungen gewusst zu haben. Verteidigt von Anwaltslegende Peter Philipp erklärte er vor Gericht: "Ich bin nur ein Drogendealer." Die Wohnungen habe er vermietet, sich danach aber nicht weiter um die Aktivitäten seiner Mitangeklagten gekümmert. Warum er die Männer zu mehreren Orten brachte, die sich später als Tatorte herausstellten, konnte er nur so erklären: "Ich habe nicht weiter nachgedacht." Weil zwei wichtige Zeugen nicht erschienen, wurde sein Verfahren vertagt.

Strafen für Banden-Mitglieder

Für zwei mutmaßliche Mitglieder der niederländischen Bande setzte es hingegeben Urteile: Der 25-Jährige muss sechs Jahre ins Gefängnis, der 38-Jährige viereinhalb Jahre. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Unschuldsvermutung gilt.

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