Österreich

Bauer zeigt sich selbst an, um Klarheit zu bekommen

Heute Redaktion
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    Tatort Pinnistal: Beim Abstieg vom Habicht (3277 Meter) war die Bankkauffrau von der Kuhherde tot getrampelt worden.
    Tatort Pinnistal: Beim Abstieg vom Habicht (3277 Meter) war die Bankkauffrau von der Kuhherde tot getrampelt worden.
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    Die Bezirkshauptmannschaft Hermagor soll klären, ob die Almen in Kärnten bisher völlig falsch betrieben wurden. Ein Landwirt erstattete Selbstanzeige.

    Ein Bauer aus Kärnten hat sich selbst bei der Bezirkshauptmannschaft in Hermagor angezeigt, weil er nach dem Urteil im Zivilprozess gegen einen Tiroler Landwirt, dessen Kühe eine Urlauberin zu Tode getrampelt hatten, Klarheit über die Rechtslage erhalten will.

    Wie der ORF-Kärnten am Mittwoch berichtet, will der Landwirt – er ist der Obmann der Agrargemeinschaft Weißbriach – durch die Selbstanzeige eine klare Antwort auf die Frage, ob die Rinderhaltung auf Weiden gegen das Kärntner Landessicherheitsgesetz verstößt, bekommen.

    Die Selbstanzeige bezieht sich auf die gemeinschaftliche Rinderhaltung auf der Möselalm. Dort gibt es den Berichten zufolge freilaufende Kühe, eine bewirtschaftete Almhütte und zahlreiche Wanderer.

    Laut dem Kärntner Landessicherheitsgesetz müssen Tiere allerdings so gehalten werden, dass Menschen nicht verletzt werden können. Andernfalls würde eine Verwaltungsübertretung vorliegen. Heißt: "Im Prinzip haben wir die letzten 50 Jahre unsere Tiere falsch gehalten, nicht dem Landessicherheitsgesetz gemäß verwahrt. Deswegen wollte ich mich über die BH absichern", wird der Almbauer vom ORF zitiert.

    Sollte seine Vermutung vor Gericht bestätigt werden, hätte das weitreichende Folgen für die Kärntner Almwirtschaft: Dann dürfte eine Alm nur entweder ohne Wanderer oder ohne Kühe betrieben werden, denn eine Verletzung könne nie ausgeschlossen werden. "Das kann's ja nicht sein, wir bewegen uns total auseinander".

    Der Obmann wünscht sich noch vor dem Almauftrieb Ende Mai eine Antwort, um rechtzeitig etwaige Maßnahmen treffen zu können.

    Das Urteil im Zivilprozess nach der tödlichen Kuh-Attacke auf eine 45-jährige Deutsche im Juli 2014 im Tiroler Stubaital sorgt demnach weiter für Gesprächsstoff. Der vom Witwer beklagte Landwirt wurde (nicht rechtskräftig) zu einer Strafe von 490.000 Euro verdonnert. Außerdem geht aus dem Urteil hervor, dass Weiden eingezäunt sein sollten, um solche Unfälle vermeiden zu können – ein enormer (finanzieller) Aufwand.

    Bei Almwirten herrscht seit dem Urteil jedenfalls große Aufregung.

    Alle Artikel zur Causa Kuh-Urteil finden Sie hier >>> (ek)