Ein Baum bringt einen Hausbesitzer zur Verzweiflung – und gewinnt am Ende auch noch vor Gericht: Das Verwaltungsgericht in Berlin untersagt das Fällen einer etwa 50 Jahre alten Waldkiefer. Dabei verschattet der Baum die Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Einfamilienhauses und bremst die Produktion von Solarstrom spürbar.
Wegen des Schattenwurfs stellte der Hausbesitzer beim Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf einen Antrag, den Baum auf seinem Grundstück zu fällen. Die Behörde lehnte ab, der Mann zog vor das Verwaltungsgericht.
Doch auch dort hatte er keine Chance. Die Kiefer gehört nach Art und Größe zu den geschützten Bäumen. Eine Ausnahme liege nicht vor, der Antrag auf Fällgenehmigung sei daher zu Recht abgelehnt worden.
Die Richter stellten in ihrem Urteil vom 17. März klar: Klimaschutz hat in diesem Fall keinen Vorrang. Der wirtschaftliche Nachteil ist dabei durchaus spürbar: Der verlorene Solarstrom entspricht etwa dem Jahresverbrauch eines Drei-Personen-Haushalts. Das öffentliche Interesse am Erhalt eines alten Baumes wiegt in diesem Fall allerdings höher.
Gegen eine Fällung spreche auch, dass die Kiefer "vital" und "verkehrssicher" sei und nur geringe Schäden aufweise. Für den Baum mit einem Stammumfang von mehr als zwei Metern ist daher laut Gericht eine Restlebenszeit von über 100 Jahren zu erwarten.
Dass sich für den Hausbesitzer die Rentabilität der Anlage verringert, spiele keine Rolle, so die Richter. Für den Hausbesitzer bleibt damit nur eines: weiter Strom produzieren - im Schatten seines eigenen Baums. Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.