Österreich

Bauordnungs-Novelle zum Schutz alter Gebäude

Heute Redaktion
Teilen
Nach dem Abriss des historischen "Ottakringer Landhauses" will die Stadt Wien nun mit einer Novelle der Bauordnung den Schutz alter Gebäude verbessern.
Nach dem Abriss des historischen "Ottakringer Landhauses" will die Stadt Wien nun mit einer Novelle der Bauordnung den Schutz alter Gebäude verbessern.
Bild: Helmut Graf

Nach dem Abriss des "Ottakringer Landhauses" im Februar versprach die Stadt Wien eine Novelle der Wiener Bauordnung. Mit dieser sollen alte Gebäude besser geschützt werden.

Die Aufregung war groß, als im Februar 2018 für viele überraschend das „Ottakringer Landhaus" geschliffen wurde – "Heute" hat berichtet. Dennoch ging der Abbruch rechtlich in Ordnung, weil das historische Gebäude in der Albrechtskreithgasse (Ottakring) liegt nicht in einer Schutzzone lag.

Derzeit nur Ensembles geschützt

Laut aktuellen Bestimmungen über die Verhängung von Schutzzonen ist das Vorhandensein eines schützenswerten "charakteristischen Ensembles" nötig. Das heißt, erst ab drei kultur- oder architekturhistorisch interessanten Objekten wird eine Schutzzone verhängt. Weil das Ottakringer Landhaus aber ein Einzelgebäude war, war das keine Option.

Nach dem Aufschrei im Februar versprach die Stadt die Gesetzeslücke zu schließen. In der Vergangenheit habe es in Wien immer wieder Abbrüche historisch wertvoller Gebäude gegeben, ohne dass die Stadt eine wirksame Handhabe dagegen gehabt hätte. Mit dem vorliegenden Entwurf zur Novelle der Wiener Bauordnung soll dem nun ein Riegel vorgeschoben werden.

Vassilakou: Schutz historischer Gebäude auch außerhalb von Schutzzonen

"Mit dem jetzigen Schutzpaket gehen wir noch weit darüber hinaus. Wir schützen damit historische Bausubstanz der Stadt, die weder denkmalgeschützt sind, noch sich in Schutzzonen befindet. Ich erinnere nur an das Ottakringer Landhaus beziehungsweise die Webergasse. Verluste historischer Gebäude gehören damit hoffentlich der Vergangenheit an. So schützen wir die historische Stadt vor Spekulation und Zerstörung", erklärt Wiens Vizebürgermeisterin und Planungsstadträtin Maria Vassilakou.

Novelle ermöglicht Schutzzone für Einzelgebäude

Konkret sieht die Novelle der Wiener Bauordnung vor, dass künftig auch einzelne Gebäude zu Schutzzonen erklärt werden können. Entscheidend für Einrichtung einer Schutzzone ist die geschichtliche, kulturelle oder künstlerische Bedeutung der Gebäude, im Prinzip also jene Kritierien die schon jetzt bei Ensembles angewandt werden.

Zudem sollen Gebäude, die vor 1945 errichtet wurden, nur noch mit Bewilligung der Stadt (MA19) abgerissen werden dürfen. Das soll überall in der Stadt gelten, auch außerhalb von Schutzzonen.

Schon in den vergangenen Jahren habe man intensiv an der Ausweitung von Schutzzonen gearbeitet, heißt es aus dem Büro von Stadträtin Vassilakou. Allein in den letzten sieben Jahren wurden 33 Hektar zusätzliche Schutzzonen ausgewiesen, so dass heute über 22.000 historische Gebäude unter Schutz stehen.

Kampf gegen Spekulanten

Mit der Novelle will die Stadt auch gegen Spekulanten vorgehen. Durch die Abschaffung der "technischen Abbruch-Reife" soll künftig verhindert werden, dass Häuser absichtlich dem Verfall preisgegeben und dann geschliffen werden.

Der Entwurf für die Novelle der Bauordnung soll nun in die Begutachtung gehen und noch heuer im Landtag beschlossen werden.

(lok)