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Bayerisches Gericht kippt 2G-Regel im Einzelhandel 

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einem Eilantrag einer Geschäftsinhaberin stattgegeben und 2G-Beschränkungen im Handel außer Kraft gesetzt.

Roman Palman
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Bayrische Polizisten bei Zugangskontrollen zur IAA in München. (Symbolbild)
Bayrische Polizisten bei Zugangskontrollen zur IAA in München. (Symbolbild)
Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com

Wie in Österreich galt bisher in Bayern auch eine 2G-Regel im Einzelhandel. Nur wer geimpft oder genesen ist, durfte nach der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in den Shops einkaufen. Ausgenommen waren davon nur Geschäfte des täglichen Bedarfs wie etwa Supermärkte oder Apotheken.

Doch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat diese Regelung nun gekippt und vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das berichtet die "Welt" am Mittwoch.

Demnach hatte das Gericht dem Eilantrag einer Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern vorläufig stattgegeben. Die Unternehmerin hatte in der 2G-Ausnahme für einige Handelssparten eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes gesehen.

2G möglich, aber nicht so

Die Juristen folgten ihrer Ansichten, stellen aber auch klar, dass es grundsätzlich eine gesetzliche Grundlage für eine 2G-Zugangsbeschränkung gebe. Die Verordnung Bayerns sei aber nicht mit ausreichender Klarheit formuliert und werde damit nicht den Anforderungen des zugrundeliegenden Infektionsschutzgesetzes gerecht. So ließe sich etwa daraus nicht ablesen, ob die Beschränkungen etwa bei Geschäften mit Mischsortimenten anzuwenden sind.

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