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Mann will Buße bar zahlen, Polizist verweigert Annahme

Kuriose Szenen in der Schweiz: Als ein Mann brav seine Strafe am Polizeiposten bezahlen wollte, verweigerten die Beamten die Annahme seines Bargelds.

Roman Palman
Mit diesen Münzen wollte der 21-Jährige die Busse begleichen.
Mit diesen Münzen wollte der 21-Jährige die Busse begleichen.
20 Minuten; privat

In der Schweiz ist jede Person verpflichtet, bis zu 100 schweizerische Umlaufmünzen als Zahlung anzunehmen. Trotzdem widersetzte sich ein Polizist, die 98 Münzen von Luca Pozzo (21) als Zahlung für seine Buße zu akzeptieren.

Pozzo wollte am Montag eine Parkbuße von 60 Franken (rund 60 Euro) beim Verkehrspolizeiposten in Weinfelden, Thurgau, begleichen. Die Strafe wurde ihm aufgebrummt, weil er am 22. Dezember 2022 sein Fahrzeug entgegen der Fahrtrichtung geparkt hatte.

Kuriose Regel

Strafbar ist dies, weil auf der anderen Seite kein Parkverbot herrschte. Wäre dies der Fall gewesen, hätte es keine Buße gegeben. "Jedoch handelt es sich um eine Hauptstraße und auf der rechten Seite hat es gar keine Parkmöglichkeiten und nur ein Trottoir. Nach gesundem Menschenverstand versteht man das auch als Parkverbot", klagt der Schweizer gegenüber "20 Minuten".

Obwohl der Kreuzlinger die Buße als streng empfindet, beugt er sich dem Gesetz: Ihm fiel ein, dass er bei sich zu Hause eine große Sammlung von Münzen liegen hat: "Also habe ich 60 Franken in Münzen abgezählt und wollte die Strafzahlung so begleichen". Insgesamt waren das 98 Münzen, welche zusammen die Summe von 60 Franken ergaben. "Von fünf Franken bis fünf Rappen war alles dabei."

Aufgrund dieser Ordnungsbuße kam es zum Münz-Fiasko.
Aufgrund dieser Ordnungsbuße kam es zum Münz-Fiasko.
20 Minuten; privat

Polizist frech: "Gesetz gilt hier nicht"

Vor Ort lehnte der zuständige Beamte der Verkehrspolizei die Zahlung mit den beinahe 100 Münzen jedoch ab. Zu Unrecht: Laut dem Artikel 3 des Bundesgesetzes über die Währung und Zahlungsmittel ist jede Person angehalten, bis zu 100 schweizerische Umlaufmünzen als Zahlungsmittel zu akzeptieren. "Daraufhin zeigte ich dem Polizisten den besagten Artikel. Er antwortete mir lediglich frech, dass dieses Gesetz nicht für eine Behörde zählt", so Pozzo weiter.

Bezahlen wird er die Ordnungsbuße nun wohl doch per Karte. "Ich sehe das als absolute Schikane, schließlich sind Münzen eine anerkannte Schweizer Währung und es sind weniger als 100 Münzen, nämlich eben diese 98." Zu schaffen macht dem 21-Jährigen vor allem auch, dass sich die Polizisten bei der Ausstellung der Buße strikt an das Gesetz hielten, während sie es locker nehmen würden, wenn es sie selbst betrifft.

Polizei klärt Umstände intern ab

Nach Anfrage beim Departement für Justiz und Sicherheit des Kantons Thurgau sowie bei der Kantonspolizei Thurgau haben sich die beiden Ämter abgesprochen und gegenüber "20 Minuten" wie folgt Stellung genommen: "Auch für Polizistinnen und Polizisten gilt der Artikel 3 des Bundesgesetzes über die Währung und Zahlungsmittel. Im Grundsatz hätte der Bussenbetrag mit 98 Münzen bezahlt werden können. Ob dies zweckdienlich ist, ist eine andere Frage." Die weiteren Umstände werden intern abgeklärt. Ob der verantwortliche Polizist nun mit Folgen rechnen muss, ist noch unklar.

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