Niederösterreich

Acht Monate bedingte Haft für Corona-Sünder aus NÖ

Trotz vorliegendem Covid-19-Absonderungsbescheid hatte ein Mann seine Wohnung im Bezirk Mödling verlassen. Nun wurde er vor Gericht verurteilt.

Erich Wessely
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Das Landesgericht in Wr. Neustadt
Das Landesgericht in Wr. Neustadt
(Bild: salpa)

Nächster Prozess gegen einen "Corona-Sünder" in Niederösterreich: Am Gericht in Wr. Neustadt musste sich ein Mann wegen des Vergehens "der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten nach § 178 StGB" verantworten.

Wohnung trotz Bescheids verlassen

Der wesentliche Anklagevorwurf: Der Mann hatte am 14. August 2020 in Gumpoldskirchen seine Wohnung verlassen, obwohl er einen Covid-19-Absonderungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling verliegen hatte.

Beim Prozess in Wr. Neustadt wurde der Mann zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten (auf drei Jahre Probezeit) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bereits Anfang September hatte ein Manager eine bedingte Haft am Gericht Korneuburg ausgefasst, weil er in der verordneten Quarantänezeit einkaufen gegangen war.

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