Wirtschaft

Befehl für Urlaubsvorgriff? "So geht das nicht"

Vereinzelt haben Angestellte auch in der Corona-Krise Probleme mit ihren Arbeitgebern. Die Gewerkschaft will Klarheit schaffen.

Heute Redaktion
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Die österreichische Wirtschaft befindet sich in schwierigen Zeiten. Viele Unternehmen müssen Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter anmelden. Immer wieder kommt es auch zu unschönen Vorfällen. In Niederösterreich wurde etwa ein Familienvater gekündigt, weil er Virenschutz am Arbeitsplatz einforderte.

Wie nun Barbara Teiber, Bundesvorsitzende der Gewerkschaft GPA-djp, in einer Aussendung anmerkt, dürfte einige Unternehmen auch einen Vorgriff auf den Urlaubsanspruch des nächsten Jahres oder den Aufbau von Minusstunden anordnen. Das habe man in den Beratungsgesprächen mit Betroffenen immer wieder zu hören bekommen. "So geht das nicht", so Teiber.

Keine einseitige Anordnung

"Vereinbarungen zu Urlaub oder Minusstunden sind möglich", ergänzt Andrea Komar, Leiterin der Rechtsabteilung der GPA-djp. "Dass Arbeitgeber diese einseitig anordnen oder den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Kündigung drohen, sollten diese eine Vereinbarung nicht unterschreiben, ist aber rechtlich definitiv unzulässig."

"Unverschämte Arbeitgeber nehmen die Verunsicherung rund um Corona zum Anlass, um ihren Beschäftigten einen Bären aufzubinden", kritisiert Treiber. "Urlaubsabbau im Einvernehmen ja, angeordneter Urlaubsvorgriff nein!" Betroffene Angestellte sollten sich zur Sicherheit bei der Gewerkschaft erkundigen. Eine Erstberatung sei auch für "Noch-Nicht-Mitglieder", wie es die Vorsitzende ausdrückt, kostenlos.

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