Österreich

Behinderter schmuggelte eine Tonne Cannabis

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia/Symboldbild

Wegen des Schmuggels von mehr als einer Tonne Cannabisprodukte ist ein 47-jähriger Vorarlberger am Dienstagvormittag am Landesgericht Feldkirch zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Ob der Mann wegen seiner körperlichen Einschränkungen die Haftstrafe überhaupt antreten könnte, ist offen.

Der behinderte Mann zeigte sich vor dem Schöffensenat voll geständig, von 2006 bis April 2011 insgesamt 1.118 Kilogramm Drogen aus Spanien und Holland über die Grenzen gebracht zu haben - eine Größenordnung, wie sie am Landesgericht Feldkirch seit mehr als 20 Jahren nicht verhandelt wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 47-Jährige leidet an einer schweren Erbkrankheit und sitzt im Rollstuhl. Vor Gericht erklärte er, aufgrund seiner krankheitsbedingten Schmerzen selbst zum Joint gegriffen zu haben. Im Krankenhaus ließ er sich von seinen Hintermännern dazu überreden, als Drogenkurier zu arbeiten. Der Grund war offensichtlich: Niemand würde einen Schwerbehinderten kontrollieren.

Stoff für die Schweiz

So holte der Angeklagte mit seinem behindertengerecht umgebauten und für die Kurierfahrten präparierten Lieferwagen über mehrere Jahre hinweg Cannabisprodukte aus Spanien und den Niederlanden. Fast der gesamte Stoff, Cannabis und Haschisch, landete in der Schweiz.

Aufgegriffen wurde der 47-Jährige im April 2011 bei einer Kontrolle in Frankreich. Damals führte der Vorarlberger in seinen Verstecken im Fahrzeug über 200 Kilogramm Drogen mit sich. Für seine Dienste habe er insgesamt 5.000 Euro plus Spesen für Treibstoff und Aufenthalt erhalten, gab der Mann an.

Hintermänner enttarnt

Richter Wilfried Marte wertete zwar das umfassende Geständnis des 47-Jährigen sowie dessen namentliche Nennung der Hintermänner - zwei davon sitzen bereits in Haft - als mildernd, erschwerend wirkten sich aber vor allem die großen geschmuggelten Suchtgiftmengen sowie der Eigenkonsum des Mannes aus.

Bei einem Rahmen von bis zu 15 Jahren sah das Gericht eine zehnjährige Haftstrafe als angemessen an. Der Mann erbat Bedenkzeit, auch Staatsanwalt Heinz Rusch gab vorerst keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

(APA/red)