Politik

Bei Abwahl kassiert ORF-General 1,4 Millionen Euro

Mit dem Abgang von Stiftungsrat Franz Küberl ist es ÖVP und FPÖ möglich, ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz abzusetzen. Was teuer käme.

Heute Redaktion
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Bild: Sabine Hertel

Schwarz-Blau verfügt nun über eine Zweidrittelmehrheit im ORF-Stiftungsrat. Grund dafür ist, dass Ex-Caritas-Chef Franz Küberl als Unabhängiger nicht mehr in den Stiftungsrat des ORF entsandt wird. Statt ihm soll Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbands, aus dem Publikumsrat in den Stiftungrat nachrücken. Statt vier wären dann fünf der neun Regierungsmandate im ORF-Stiftungsrat von der ÖVP bzw. ÖFP-nah besetzt. Vier bisherige SPÖ-Plätze übernimmt die FPÖ.

Die neue Situation – 15 Mandate für die ÖVP, neun für die FPÖ – beschert der Regierung die Mehrheit im 35-plätzigen Stiftungsrat. Und damit die Möglichkeit, auch SPÖ-Mitglied und ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz abzusetzen. Der "Standard" sieht neben der regelmäßigen FPÖ-Kritik an Wrabetz auch einen anderen Absetz-Grund: das 300-Millionen-Projekt am Küniglberg, wo das Studio saniert und umgebaut werden soll.

Extrem teure Ablöse

Die Absetzung wäre allerdings eine extrem teure – und würde Wrabetz spätestens dann zum Millionär machen. Wrabetz (und mutmaßlich auch die anderen ORF-Direktoren) hat sich in seinen neuen Vertrag festschreiben lassen, dass sein Gehalt "bis zum Ende der Funktionsperiode auszuzahlen" ist.

Wrabetz wurde 2016 wiedergewählt, er trat seine neue Funktionsperiode am 1. Jänner 2017 an. Er ist also knapp mehr als ein Jahr im Amt, die volle Funktionsperiode dauert fünf Jahre, endet somit am 31. Dezember 2021.

Rund 400.000 Euro im Monat

Eine Ablöse wird im Fall von Wrabetz damit teuer. Er verdient zwischen 400.000 Euro und 420.000 Euro im Jahr. Wird er Mitte des Jahres abgelöst, kassiert er (vollkommen legal und vertragskonform) rund 1,4 Millionen Euro und das auf einen Schlag. Müssen auch die Geschäftsführung und Direktoren gehen, wäre jeweils eine etwa gleich hohe Summe fällig.

Daran scheint es kaum etwas zu rütteln zu geben, denn wie es weiter heißt, würde auch ein neues ORF-Gesetz dies nur minimal verändern. Dann wäre die Auszahlung der Ablöse zwar begrenzt, aber immer noch zwei Jahre lang fällig. (red)