Niederösterreich

Leonie – Angeklagter sagt aus, eigenem Anwalt wird übel

Zweiter Prozesstag im Fall Leonie: Anwalt Thomas Nirk wurde von den Aussagen des eigenen Mandanten in die Knie gezwungen.

Christian Tomsits
Anwalt Thomas Nirk wurde am zweiten Verhandlungstag übel
Anwalt Thomas Nirk wurde am zweiten Verhandlungstag übel
Sabine Hertel

Für Juristen und Beobachter war der zweite Verhandlungstag im furchtbaren Fall Leonie schwer zu ertragen. Trotz eindeutiger DNA-Spuren leugnete der 19-jährige Wohnungsmieter gestern in Wien sexuellen Kontakt zum minderjährigen Opfer.

"Kuschelte mit Leonie"

„Ich gebe zu, dass Leonie bei mir übernachtete und wir kuschelten. Danach legte ich mich mit Kopfhörern auf die Couch, schlief ein und bekam von allem nichts mehr mit.“

Leonies Familie tat gut daran, dem Prozess trotz Anreise von Tulln an der Donau nach Wien schlussendlich doch (noch) nicht beizuwohnen - alles dazu hier. Die beiden Opferanwälte konnten die Familie überzeugen, dass man die Familie nur in geschützten Bereichen schützen könne - und dazu zähle eben das Gericht nicht.

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    Fall Leonie – Zweiter Prozesstag - der angeklagte Wohnungsmieter (19) am Weg in den Gerichtssaal
    Fall Leonie – Zweiter Prozesstag - der angeklagte Wohnungsmieter (19) am Weg in den Gerichtssaal
    Denise Auer

    Denn sogar Verteidiger Thomas Nirk, der zur Eröffnung noch ein Geständnis seines Mandanten angekündigt hatte, wurde während den Ausführungen des aus Afghanistan stammendem Verdächtigen immer blasser. „Dass ein Mandant aus dem Ruder läuft, ist ein bekanntes Phänomen“, forderte er eine Unterbrechung für ein Vieraugengespräch und klagte über Übelkeit.

    "Feind ist eigener Mandant"

    Doch die Richterin ließ beinhart weitermachen und hielt dem Beschuldigten frühere Aussagen vor, die da gänzlich anders lauteten. „Das habe ich im Schock behauptet“, so der 19-Jährige.

    „Der größte Feind des Anwalts ist manchmal sein eigener Mandant“, war Nirk niedergeschlagen und ließ sich am Nachmittag von Anwalt Michael Schnarch vertreten – aus gesundheitlichen Gründen. Auch der dritte Beschuldigte (20) leugnete dann jegliche strafrechtliche Tat, wurde vom Richtersenat einvernommen am Mittwochnachmittag.

    Die Urteile für die drei Angeklagte sollen am 6. Oktober fallen, am Donnerstag folgt Verhandlungstag drei und langsam kommen dann auch die Gutachter zu Wort. Es gilt für alle drei Afghanen die Unschuldsvermutung.