Seit Montag ist die Maske in den Schulen endgültig (so gut wie) Geschichte. Das gilt sogar für schulfremde Personen. Wien bleibt im Fall von Infektionsfällen an der Schule bei einem vorsichtigen, strengen Weg. Diese Maßnahmen sieht der Erlass von Gesundheitsbehörden und Bildungsdirektion konkret vor:
Treten in einer Klasse ein oder mehrere PCR-bestätigte Fälle auf, müssen alle Personen dieser Klasse fünf Tage lang im gesamten Schulgebäude Maske tragen (bis 14 Jahre Mund-Nasen-Schutz, ab 14 Jahren dann FFP2).
Die Maskenpflicht für Betroffene gilt dann auch am Sitzplatz – und im Sportunterricht.
In diesem Zeitraum müssen alle Personen täglich testen. "Nach Möglichkeit mit PCR", heißt es im Erlass. Ausgenommen von der Testpflicht sind nur Genesene für 60 Tage.
Tritt innerhalb dieser fünf Tage kein weiterer positiver Fall in der Klasse auf, gelten wieder die "normalen" Schutzmaßnahmen, also nur mehr mindestens ein Test pro Woche und Maskenfreiheit.
Weiterhin aufrecht bleibt auch die Möglichkeit, seitens der Schulleitung bei mehreren Infektionsfällen in der Schule für eine Woche eine generelle Maskenpflicht im Schulhaus zu erlassen – nicht nur für Klassenkollegen.