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Berufung gegen Pistorius-Urteil eingelegt

Heute Redaktion
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Südafrikas oberste Strafverfolgungsbehörde legt Berufung gegen das Urteil im Fall Oscar Pistorius ein. Die Staatsanwaltschaft will sowohl den Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp als auch das Strafausmaß von lediglich fünf Jahren Haft anfechten.

Südafrikas oberste Strafverfolgungsbehörde legt Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft will sowohl den Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp als auch das Strafausmaß von lediglich fünf Jahren Haft anfechten.

Der südafrikanische Paralympics-Star Oscar Pistorius soll nach dem Willen der obersten Justizbehörde seines Landes viel länger als fünf Jahre für die Erschießung seiner Freundin Reeva Steenkamp büßen. Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft nun wie angekündigt Berufung einlegen, kündigte die Nationale Strafverfolgungsbehörde (NPA) am Montag in Pretoria an.

Bei der Behörde, die im südafrikanischen Rechtssystem über der Anklagevertretung steht, hatte sich nach der Verkündung des Strafmaßes für Pistorius am vergangenen Dienstag auch die einflussreiche Frauenliga des regierenden Afrikanischen Nationalkongresses (ANC) beschwert.

NPA-Sprecher Nathi Mcnube erklärte, die Behörde habe in den vergangenen Tagen rechtliche Fragen geprüft, die sich aus dem Verfahren und dem Urteils gegen Pistorius ergeben hätten. Staatsanwalt Gerrie Nel und seine Assistentin hätten auf dieser Grundlage begutachtet, ob es hinreichende Argumente gebe, den Fall neu aufzurollen.

Mord-Urteil doch noch möglich

Mit dem angestrebten Verfahren vor dem Obersten Berufungsgericht sollen sowohl der Schuldspruch gegen Pistorius wegen fahrlässiger Tötung als auch das Strafmaß von fünf Jahren angefochten werden. Sollte es zu einer Berufungsverhandlung kommen, könnte der 27-Jährige nach Einschätzung von Strafrechtsexperten möglicherweise doch noch wegen Mordes verurteilt werden.

Darauf steht in Südafrika lebenslänglich, was in der üblichen Rechtspraxis des Landes auf 25 Jahre Haft hinausläuft. Ob die Berufung vom zuständigen Gericht zugelassen wird, ist jedoch noch unklar. Auch der Zeitpunkt der offiziellen Beantragung sowie der Entscheidung darüber waren zunächst offen.

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14. Februar 2013: Nach den tödlichen Schüssen auf seine Freundin Reeva Steenkamp in der Nacht zum Valentinstag steht Pistorius unter Mordverdacht. Er wird festgenommen.
19. Februar: Er habe geglaubt, auf Einbrecher zu schießen, sagt der Sportstar.
22. Februar: Pistorius kommt gegen Kaution und Auflagen frei. Ein Richter kritisiert Staatsanwaltschaft und Polizei: Es gebe keine klaren Beweise für eine vorsätzliche Tat. Aber auch Pistorius' Aussage sei widersprüchlich.
3. März 2014: Der Prozess beginnt in Pretoria. Pistorius ist wegen Mordes angeklagt beteuert erneut seine Unschuld.
15. April: Nach mehrtägigem Kreuzverhör ist die Staatsanwaltschaft weiter davon überzeugt, dass Pistorius seine Freundin absichtlich erschossen hat - und sieht viele Widersprüche in seinen Aussagen.
26. Mai: Der Angeklagte wird auf Anordnung des Gerichts Tagespatient in der Psychiatrie. Die Beobachtung soll Aufschluss über die Schuldfähigkeit geben. Eine Psychiaterin hatte Pistorius eine Angststörung bescheinigt.
30. Juni: Pistorius ist Gutachtern zufolge schuldfähig.
7./8. August: Im abschließenden Plädoyer erneuert der Chefankläger seinen Mordvorwurf, der Verteidiger fordert Freispruch.
11./12. September: Richterin Thokozile Masipa spricht Pistorius wegen fahrlässiger Tötung schuldig. Die Höchststrafe dafür beträgt 15 Jahre Gefängnis. Er bleibt bis zur Verkündung des Strafmaßes gegen Kaution in Freiheit.
13. Oktober: Die mehrtägige Anhörung zum Strafmaß beginnt.
17. Oktober: Die Verteidigung fordert, Pistorius das Gefängnis zu ersparen. Sie will Hausarrest. Die Anklage hält mindestens zehn Jahre Gefängnis für die angemessene Strafe.
21. Oktober: Richterin Thokozile Masipa verurteilt Pistorius wegen fahrlässiger Tötung von Reeva Steenkamp zu fünf Jahren Haft. Der ehemalige Sprintstar kommt in Haft.
27. Oktober: Die oberste Strafverfolgungsbehörde legt Berufung sowohl gegen das Strafausmaß als auch gegen den Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung ein.