Österreich

Hadishat-Urteil ist der Staatsanwältin zu milde

Das Urteil gegen den Killer der kleinen Hadishat ist der Staatsanwaltschaft zu milde. Sie hat Berufung eingelegt.

Heute Redaktion
Teilen

13 Jahre, danach Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Dieses Urteil erging gegen den 16-jährigen Robert K., der den Mord an der siebenjährigen Hadishat zugegeben hat.

Am 19. Dezember wurde der Angeklagte nach einem Marathonprozess schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hat nun ihr Recht auf Berufung genutzt.

Urteil zu milde?

Auch Leser in sozialen Medien kritisierten das vermeintlich "milde" Urteil. Doch es gilt zu bedenken: mehr als 15 Jahre gehen nicht.

Denn sowohl das Jugendstrafrecht (bis 17 Jahre) als auch das Strafrecht für junge Erwachsene (bis 21 Jahre) kennen keine Strafdauer über 15 Jahre.

Höchststrafe gefordert

Das kann nur bedeuten, dass die Staatsanwaltschaft im Fall von Robert K. auf die Höchststrafe aus ist. Und das wären nochmals zwei Jahre Gefängnis mehr, bevor Robert K. in eine Anstalt eingewiesen wird.

In dieser Anstalt könnte er womöglich um ein Vielfaches länger sitzen. Denn wer "eingewiesen" ist, wird erst freigelassen, wenn er als nicht mehr gefährlich eingestuft wird.

Opfer-Anwalt kritisiert Berufung

Für Opfer-Anwalt Nikolaus Rast ist die Berufung der Staatsanwaltschaft keine gute Nachricht. Er kritisiert, dass Hadishats Familie nun wieder nicht abschließen kann. "Ich finde das Rechtsmittel sinnlos. Es würde unterm Strich keinen Unterschied machen", zitiert ihn die Zeitung "oe24".