Oberösterreich

Urteil im Prozess gegen "Prügel-Prinz" in Linz gefallen

Ernst August von Hannover soll unter anderem einen Polizisten verletzt haben, bekam eine zehnmonatige Haftstrafe. In Linz folgte der Berufungsprozess.  

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Ernst August von Hannover (Foto entstand beim ersten Prozess in Wels) muss sich heute beim Berufungsprozess am Oberlandesgericht Linz erneut verantworten.
Ernst August von Hannover (Foto entstand beim ersten Prozess in Wels) muss sich heute beim Berufungsprozess am Oberlandesgericht Linz erneut verantworten.
fotokerschi.at

Unter enormem Medienrummel fand Ende März des heurigen Jahres am Welser Landesgericht der Prozess gegen Ernst August von Hannover (67) statt. Der Welfenprinz soll unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss einen Polizisten verletzt, weitere Beamte und Angestellte bedroht haben. 

 Von der Richterin bekam er damals zehn Monate bedingte Haft aufgebrummt, musste sich zudem einen anderen Wohnsitz als am Anwesen Auerbach in Grünau (Bez. Gmunden) suchen. Das Gericht in Linz bestätigte das Urteil am Mittwoch. Alle Weisungen wurden aber aufgehoben.

Der 67-jährige hatte zuvor gegen seine Verurteilung Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe angemeldet. Und er beschwerte sich gegen die ihm erteilten Weisungen wie "Kontakt-Verbot zu dem Verwalter-Ehepaar", "Konsumverbot von Alkohol" und "Drei Jahre Betretungsverbot seines Jagdanwesens".  

All diese Weisungen wurden vom Oberlandesgericht schon im Vorfeld aufgehoben, da inzwischen keine Tatbegehungs- und Tatausführungsgefahr mehr bestünde.

Zweite Runde

Am Mittwoch, rund acht Monate nach dem Urteilsspruch, ging der Prozess nun am Oberlandesgericht in Linz in die zweite Runde. Unklar war zunächst, ob der Prinz selbst kommt – oder ob er sich vertreten lässt.

 Am Mittwoch war klar: Er kommt nicht nach Linz, ließ sich schriftlich entschuldigen. Seine Verteidiger sprachen am Mittwoch in Linz von Schuldunfähigkeit. Ernst August habe damals Schmerzmittel und Beruhigungsmittel wegen einer Zahnbehandlung genommen, dabei habe es Nebenwirkungen gegeben.

Vor zwölf Medienvertretern wurde in Saal 30 noch einmal auf die Anschuldigungen eingegangen. Demnach soll der Welfenprinz im Juli 2020 die Polizei zu seinem Anwesen im Almtal (Bez. Gmunden) gerufen haben. Sein Hausverwalter hätte ihn durch unterlassene Hilfeleistung umbringen wollen. 

Gleich nach dem Eintreffen einer Polizei-Streife soll Ernst August die Beamten mit einem Messerschleifer angegriffen und ihnen mit dem "Um­bringen, Hinrichten und Ver­stümmeln" ihrer Familien gedroht haben. Wenig später soll die Polizei versucht haben, ein Waffenverbot gegen ihn auszusprechen, woraufhin der 67-Jährige ihnen gedroht habe, ihnen "die Hoden wegzuschießen". Ernst August selbst beklagte sich nach dem Einsatz mehrmals über Polizeigewalt und wollte deswegen wenige Tage später Anzeige auf einer Polizeistation erstatten (wir berichteten). 

 Am Rückweg sei er mit einem Taxi in eine Polizeikontrolle geraten. Laut Staatsanwaltschaft hatte er einen Baseballschläger neben sich liegen und soll einer Polizistin gedroht haben, ihr die "Fresse zu polieren".

Richtig eskaliert ist es dann laut Anklage aber rund zwei Monate danach, genauer gesagt am 7. September. Demnach soll er gegen 3 Uhr in der Nacht bei einem Haus, das der Stiftung seiner Familie gehört, ein Fenster mit einem Verkehrszeichen eingeschlagen und die darin wohnenden Angestellten bedroht haben.

Soll mit Schlägertrupp gedroht haben

Demnach habe er versucht, das Paar samt seiner Tochter zum Verlassen des Gebäudes zu nötigen. Wenn sie nicht „bis 9 Uhr verschwunden“ seien, werde er einen „Schlägertrupp“ schicken, soll er gesagt haben.

Bereits beim ersten Prozess beteuerte der Angeklagte, er habe sich in einer "Ausnahmesituation" befunden. Der Welfenprinz bekannte sich nicht schuldig, sagte im März vor Gericht: "Ich möchte mich für alles bei den Beteiligten entschuldigen, bedauere das Geschehene und bin bereit, für die Schäden aufzukommen. Damit ist aus meiner Sicht alles gesagt."

Von der Richterin bekam Ernst August dann eine zehnmonatige Haftstrafe aufgebrummt. 

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