Niederösterreich

Es bleibt bei Höchststrafe für Mädchenkiller Yazan (20)

Am heutigen Freitag fand am Oberlandesgericht Wien die Berufungsverhandlung im Mordfall Manuela K. statt. Yazan A. stand somit erneut vor Gericht.
26.06.2020, 11:06

Der Mordfall Manuela K. im Jänner 2019 in Wr. Neustadt hatte ganz Österreich erschüttert. Wie berichtet soll der Syrer seiner Ex-Freundin im Wodicka-Park in der Nähe des "Kriegsspitals" Wr. Neustadt aufgelauert haben. Dann soll der damals 19-Jährige die 16-Jährige erdrosselt und geschändet haben. 

"Es war ein Unfall"

Yazan A. zeigte sich nicht geständig, beteuerte immer, dass es ein Unfall gewesen sei ("Heute" berichtete). Doch die Geschworenen sahen dies in der Verhandlung Anfang Oktober 2019 in Wiener Neustadt anders: Die Laienrichter entschieden einstimmig: Es war Mord. Das Urteil damals: 15 Jahre Haft plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Dies war für den jungen Erwachsenen die Höchststrafe - mehr dazu lesen Sie hier.

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Yazan wollte in Häfen Karlau

Doch Anwalt Andreas Reichenbach meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Advokat besuchte am Donnerstag Yazan A. in der Justizanstalt Eisenstadt (Bgld.). Der Syrer blieb bei seiner Unfallversion, möchte seine Strafhaft dann übrigens in der Justizanstalt Graz-Karlau absitzen und dort eine Elektriker-Ausbildung machen.

Strafhöhe bestätigt

Am heutigen Freitag ging der Prozess in die zweite Instanz am Wiener Oberlandesgericht. Neben Anwalt Andreas Reichenbach engagierte die Familie des Killers noch den renommierten Anwalt Rudolf Mayer. Aber in nur 15 Minuten war alles erledigt: Das Oberlandesgericht bestätigte die Einweisung plus 15 Jahre Haft. 

Doch nach Gerasdorf?

Nebenbei nahm Anwalt Reichenbach Yazan A. noch mal zur Seite wegen der Wahl der Justizanstalt: "Wie es jetzt ausschaut, will er doch nicht in die Karlau, sondern ins Jugendgefängnis Gerasdorf. Eine gute Entscheidung."

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