Niederösterreich

Beschwerde gegen Verkürzung der PCR-Tests

Die Wiener Juristen Höllwarth und Scheer reichten die nächste Covid-Beschwerde beim VfGH ein. Antragsgegner ist der Wiener Landeshauptmann Ludwig.

Tanja Horaczek
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PCR-Test 
PCR-Test 
istock

Jetzt trudelt eine Covid-Beschwerde nach der nächsten beim Verfassungsgerichtshof ((VfGH) ein. Wie berichtet fühlte sich ein Ungeimpfter von den Corona-Maßnahmen diskriminiert. Jetzt geht es mit den Beschwerden weiter. Dieses Mal vertreten die Juristen Alexander Scheer und Florian Höllwarth einen Mandanten aus Wien, der gegen die willkürliche Verkürzung der PCR-Tests von 72 Stunden auf 48 Stunden vorgehen will.

Eingriff in die Bewegungsfreiheit

Wiener Jurist Florian Höllwarth
Wiener Jurist Florian Höllwarth
privat

Der Mann hat sich bis dato gegen eine Covid-Impfung entschieden, geht aber regelmäßig PCR testen. Da die Auswertung von PCR-Tests meist frühestens binnen zwölf Stunden ab Testentnahme erfolgt, und in Wien – bei einer Abgabe bis 9 Uhr - frühestens gegen 21 Uhr übermittelt wird, stellt diese Einschränkung einen massiven Eingriff in die Bewegungsfreiheit des Mandanten dar. 

"Landeshauptmann will Menschen zur Impfung bringen"

"Durch die willkürliche Verkürzung der Gültigkeit der PCR-Test will der Landeshauptmann möglichst viele Menschen zu einer Impfung bringen. Dieses Ziel versucht er durch diese Maßnahme rasch voranzutreiben, damit die Menschen, die wieder ein halbwegs normales Leben leben wollen, sich der Impfung unterziehen", ist sich der Ungeimpfte sicher.

Fordern Gültigkeit von 72 Stunden

Er und seine Anwälte fordern daher, dass die Testmethoden im Rahmen ihrer tatsächlichen Wirkungsweise angewendet werden müssen und dürfen nicht für politische Zielsetzungen missbraucht werden. Weiters sind sie der Meinung, dass der Landeshauptmann keine Berechtigung dazu hat, zwischen Geimpften und Ungeimpften zu differenzieren. Dies sei laut den Juristen verfassungswidrig. Sie fordern die reguläre Gültigkeit von 72 Stunden zurück.