Mutter mit drei Kindern

Bestens integriert – jetzt droht Familie Abschiebung

Eine alleinerziehende Mutter (36) kämpft gegen die drohende Abschiebung nach Marokko. Die Familie ist bestens integriert, spricht sehr gut Deutsch.
Erich Wessely
28.10.2024, 05:30

Es sind herzzerreißende Schilderungen einer Frau (36), die mit ihren drei Kindern (8, 6 und 4) vor drei Jahren nach Österreich geflüchtet war und der nun die Abschiebung droht: "Ich bitte die zuständigen Stellen um Hilfe, damit meine Kinder hier bleiben können. Sie haben hier Freunde, ihre Freiheit und es besteht keine Gefahr für uns hier."

Aus schwierigsten familiären Verhältnissen war Asmae B. 2013 von Marokko nach Dubai gekommen, hier lernte sie ihren Mann aus Syrien kennen: "Ich bekam meine Kinder, wollte jemanden, der mich vor meiner Familie beschützt." Doch auch diese toxische Beziehung ging in die Brüche, die Trennung und eine beschwerliche Flucht nach Österreich folgten.

Antrag auf internationalen Schutz

Asmae B. stellte am 13. November 2021 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich, der Asylantrag wurde vom Bundesverwaltungsgericht im Februar 2023 rechtskräftig abgewiesen. Im Folgeantrag wurde darauf hingewiesen, dass die Kinder nicht einmal in Marokko registriert sind – auch dieser wurde vom Gericht abgeschmettert.

Dabei zeigte die 36-Jährige offenbar großen Integrationswillen: In St. Pölten baute sie sich eine kleine Reinigungsfirma auf, sie und ihre Kinder erlangten binnen kurzer Zeit sehr gute Deutsch-Kenntnisse. Ihr renommierter Anwalt Sebastian Siudak sagt: "Ein Paradebeispiel, was falsch läuft in Asylverfahren."

Mutter spricht "hervorragend Deutsch"

Seine Mandantin bringe die besten Voraussetzungen mit, die Frau sei selbsterhaltungsfähig, spreche "hervorragend Deutsch". Der Anwalt brachte eine außerordentliche Revision ein – die letzte rechtliche Möglichkeit. Man solle die 36-Jährige vor Gericht anhören, einen Status der subsidiär Schutzberechtigten zuerkennen und Abschiebungen nach Marokko "dauerhaft" unterbinden.

"Recht auf Kindeswohl verletzt"

Im Falle einer Abschiebung wäre das Grundrecht auf Verbot der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung bzw. das Recht auf Kindeswohl verletzt – die Kinder der 36-Jährigen hätten ohne Dokumente keinen Zugang zum Bildungs- oder Sozialsystem.

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