Für Unternehmen, die aufgrund des Corona-Lockdowns behördlich geschlossen werden mussten, gibt es bereits eine Lösung. Jetzt fragen sich einige Firmen, die zwar laut Verordnung weiter offen haben dürfen, aber aufgrund derselben Verordnung keine Aufträge mehr bekommen, was mit ihnen geschehen soll. Sie erfüllen die Kriterien für Hilfsanspruch im aktuell von der Regierung vorgestellten Paket nicht.
Was macht zum Beispiel ein Personalverleiher, der nur Köche im Angebot hat? Er wird in der Auflistung der betroffenen Branchen, die für das "Hotel & Gastro"-Paket in Frage kommen, nicht geführt, da er als "Zusteller" klassifiziert ist. Fällt der nun um eine staatliche Entschädigung für seinen 100% Umsatzrückgang um? "Nein", sagt das Finanzministerium auf Anfrage von "Heute". Man arbeite "mit Hochdruck" an einer Lösung für sogenannte "indirekt Betroffene" Unternehmen. Wann das vorgestellt werde, könne man nicht sagen, aber man sei dahinter. Auf keinen Fall müsse ein Betrieb, der aufgrund des Lockdowns keinen Umsatz mehr macht, damit rechnen, vom Staat vergessen zu werden, heißt es. Man bitte um "etwas Geduld".