Am Landesgericht Steyr fand am Montag der Prozess gegen zwei Unternehmer – 57 und 46 Jahre alt – wegen grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung und Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz statt. Die Beschuldigten sollen gefälschte Abnehmspritzen an einen Mediziner geliefert haben.
Statt den Abnehmspritzen, den "Ozempic"-Pens mit dem Wirkstoff Semaglutid, bezogen die Unternhemer von einem Deutschen, der keine Zulassung für den Vertrieb besessen habe, Injektionen mit Insulin. Der Mediziner, dem sie von Anfang bis Mitte September des Vorjahres 225 Pens zum Stückpreis von 205 Euro vermittelt haben sollen, gab diese an Patientinnen weiter. Drei Frauen erlitten dadurch gesundheitliche Probleme.
Die Männer wurden zu je sechs Monaten bedingter Haft verurteilt, zudem bekamen beide eine Geldstrafe. Der Erstangeklagte muss 180 Tagessätze a vier Euro – in Summe 720 Euro – und der Zweitangeklagte 120 Tagessätze a 55 Euro – macht in Summe 6.600 Euro – zahlen. Ein an den Verkäufen beteiligtes Unternehmen der Angeklagten wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 2.550 Euro (85 Tagessätze a 30 Euro) verurteilt. Ein Beschuldigter akzeptierte das Urteil, der andere kündigte Rechtsmittel an, ebenso die Staatsanwaltschaft. Somit sind die Urteile nicht rechtskräftig.