Für Handwerkerarbeiten

Bis 2.000 Euro – so holst du dir neuen Bonus

Den neuen Handwerkerbonus kannst du ab 15. Juli online beantragen. Gefördert werden etwa Malerarbeiten, Kücheneinbau, Badsanierung.

Angela Sellner
Bis 2.000 Euro – so holst du dir neuen Bonus
Mit dem neuen Handwerkerbonus werden Profi-Arbeitsleistungen etwa bei der Renovierung der Wohnung gefördert.
Foto: BauCheck

Der neue Handwerkerbonus bringt eine Unterstützung von bis zu 2.000 Euro für Renovierungsarbeiten in der Wohnung – von Ausmalen über Kücheneinbau bis zum Fliesenlegen. Gefördert werden auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau.

Zu beantragen ist der neue Bonus ab 15. Juli – er gilt dann aber rückwirkend für alle Handwerksleistungen ab dem 1. März 2024. "Also unbedingt Rechnungen aufbewahren", sagt Wirtschaftsminister Martin Kocher, der jetzt über die Details zur Beantragung des Handwerkerbonus' informierte.

Der Handwerkerbonus ist Teil des "Wohn- und Baupakets" der Regierung und soll am Mittwoch den Nationalrat passieren.

Zwischen 50 und 2.000 Euro

Die Förderhöhe beträgt im Jahr 2024 mindestens 50 und maximal 2.000 Euro pro Person. Im Jahr 2025 gilt eine Förderobergrenze von 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit.

Gefördert werden 20 Prozent der Arbeitsleistung ab einer Rechnungssumme von 250 Euro bis zu einer maximalen Rechnungshöhe von 10.000 Euro.

Insgesamt stehen heuer und 2025 insgesamt 300 Millionen Euro für diese Förderung zur Verfügung.

"Durch die gezielte Förderung von Arbeitsleistungen im Wohn- und Lebensbereich schaffen wir Anreize für Investitionen und tragen zur Schaffung und Sanierung von Wohnraum bei", so Minister Kocher.

"Der Handwerkerbonus soll Menschen unterstützen, die handwerkliche Arbeiten durchführen lassen sowie auch der regionalen und kommunalen gewerblichen Wirtschaft wie Installations- oder Elektriker-Betrieben, Dachdeckerfirmen oder Baumeistern zugutekommen", erläutert ÖVP-Klubobmann August Wöginger.

Er nennt als Beispiel eine Badsanierung. Das neue Badezimmer kostet 10.000 Euro, wobei 3.000 Euro die Arbeitsleistung ausmache. "Daher können 20 Prozent – also 600 Euro – über diesen Handwerkerbonus geltend gemacht werden", rechnet Wöginger vor.

Der Bonus soll Menschen unterstützen, die handwerkliche Arbeiten durchführen lassen sowie auch der regionalen  Wirtschaft wie Installations- oder Elektriker-Betrieben, Dachdeckerfirmen oder Baumeistern zugutekommen.
August Wöginger
ÖVP-Klubobmann

So beantragst du den Bonus

Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15. Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.

Die Beantragung erfolgt online. Die Website wird in den kommenden Wochen online gehen. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des Wirtschaftsministeriums.

Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden (Name, Adresse, IBAN, Rechnung). Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.

Zudem wird es möglich sein, in Vertretung für jede Person den Antrag mit den notwendigen Dokumenten einzureichen. Darüber hinaus wird es auch institutionelle Hilfestellungen für jene Personen geben, die ihren Antrag nicht online einbringen können.

Um sicherzustellen, dass keine Investitionen zurückgehalten werden, wird der Bonus rückwirkend auf alle Leistungen ab dem 1. März 2024 zur Verfügung stehen
Martin Kocher
Wirtschafts- und Arbeitsminister

Was gefördert wird

Beantragen kannst du den Bonus für Arbeitsleistungen von Handwerkern in deinem Zuhause - zum Beispiel für Ausmalen, den Einbau einer Küche, Fliesenlegen, etc. Das gilt sowohl fürs Renovieren deiner Wohnung als auch für Arbeiten im Zusammenhang mit einem Hausbau.

Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.

Es besteht die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenzufassen. Das erleichtert die Antragstellung. Die Arbeitsleistungen müssen in den Rechnungen gesondert ausgewiesen sein - und die Rechnungen musst du unbedingt aufbewahren.

BEISPIELE
Eine Familie lässt einen Teil ihrer Fassade neu machen. Für die Arbeitsleistung der Maurerin/des Maurers fallen Kosten in Höhe von 10.000 Euro an. Dafür gibt es 2.000 Euro Handwerkerbonus für das Kalenderjahr 2024.
Eine Mieterin gestaltet ihre Wohnung um. Die Malerin/der Maler verrechnet 500 Euro für ihre/seine Arbeitsleistung. Dafür gibt es 100 Euro Handwerkerbonus.

"Arbeitsplätze sichern"

"Der Handwerkerbonus ist ein wichtiger Beitrag, um die Bauwirtschaft anzukurbeln und Handwerksbetriebe zu unterstützen", betont Wirtschaftsminister Kocher. Die Unterstützung werde aber selbstverständlich "auch dazu beitragen, Arbeitsplätze zu sichern und die Konjunktur zu stützen".

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    • Ab dem 15 Juli 2024 kannst du den neuen Bonus von bis zu 2.000 Euro für Handwerkerleistungen wie Malerarbeiten, Kücheneinbau und Badsanierung beantragen
    • Der Bonus gilt rückwirkend ab März 2024
    • Der Bonus, Teil des "Wohn- und Baupakets" der Regierung, fördert 20 Prozent der Arbeitsleistung ab einer Rechnungssumme von 250 Euro bis zu einer maximalen Rechnungshöhe von 10.000 Euro
    • Die Antragsstellung erfolgt online über die Website der Buchhaltungsagentur des Bundes mit wenigen Angaben
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