Die neue Verkehrsregelung besagt, dass Personen, die während des Autofahrens ohne Freisprecheinrichtung ihr Handy benutzen, mit einer Geldstrafe von bis zu 1700 Euro belegt werden können. Bei wiederholtem Verstoß steigt die Buße sogar auf über 2500 Euro.
Darüber hinaus kann der Führerschein für einen Zeitraum von 15 Tagen oder bis zu drei Monaten entzogen werden. Wenn jemand sein Auto unrechtmäßig auf einem Behindertenparkplatz abstellt, droht eine Geldstrafe von bis zu 990 Euro. Bei Motorrädern oder Mopeds kostet dasselbe Vergehen 660 Euro, wie die italienische Zeitung "Corriere" schreibt.
Der von Infrastruktur- und Verkehrsminister Matteo Salvini vorgeschlagene Gesetzestext wurde bereits im vergangenen Juni vom Ministerrat genehmigt, kehrte jedoch nach der Zustimmung der Gemeinden und Regionen zur Überarbeitung zurück. Jetzt beginnt der parlamentarische Prozess.
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Das Ziel besteht darin, das Gesetz bis Oktober im Parlament zu verabschieden. Salvini äußerte die Hoffnung, dass dies so schnell wie möglich geschehen wird. Er nahm auch den Dank von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni entgegen, die die Maßnahmen als dringend ansieht, um die vielen Verkehrstoten, unter denen es auch viele junge gibt, auf den Straßen des Landes zu reduzieren.
Die neuen Regelungen betreffen insbesondere Verstöße wie die Nutzung von Handys am Steuer, das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Falschparken. Wer mindestens zweimal im Jahr innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, dem droht eine Buße von über 1000 Euro und möglicherweise der Führerscheinentzug bis zu 30 Tagen.
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Hohe Geldbußen gelten außerdem für Personen, die auf Behindertenparkplätzen parken (von 330 bis 990 Euro) sowie für diejenigen, die Bushaltestellen blockieren (von 165 bis 660 Euro).
Die von Salvini angekündigte "Nulltoleranz" betrifft auch Personen, die betrunken oder unter Drogeneinfluss fahren. Wiederholungstäter werden härter bestraft. In solchen Fällen wird der Führerschein sofort eingezogen und kann in den schwersten Fällen für bis zu drei Jahre eingezogen bleiben. Zusätzlich dazu wird jedem, der bereits positiv auf Alkohol getestet wurde, das Führen eines Fahrzeugs nach Alkoholkonsum, selbst in geringen Mengen, untersagt.
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Sie müssen auf eigene Kosten eine "Alkoholsperre" einbauen, eine Vorrichtung, die den Motor blockiert, wenn ein Blutalkoholgehalt von mehr als Null festgestellt wird. Schwerwiegende Straftaten, wie zum Beispiel das Verlassen des Unfallortes nach einem Verkehrsunfall, können dazu führen, dass der Führerschein auf Lebenszeit entzogen wird.