Politik

Bischofskonferenz gegen Homo-Paare am Standesamt

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Laut einer Gesetzesnovelle sollen sich gleichgeschlechtliche Paare künftig auch am Standesamt das Ja-Wort geben können. Außerdem soll das Namensrecht angepasst werden. Die Bischofskonferenz geht dagegen auf die Barrikaden.

Die Bischofskonferenz hebt die in ihren Augen bestehende Einzigartigkeit der Ehe zwischen Mann und Frau hervor. Daher sei sie auch dagegen, dass homosexuelle Paare Eingetragene Partnerschaften auch am Standesamt und nicht so wie bisher nur auf der Bezirkhauptmannschaft schließen können

Die Bischöfe behaupten, dass die geplanten Änderungen der "2009 geäußerten Absicht des Gesetzgebers widersprechen, das Institut der Ehe von den Partnerschaften zu unterscheiden." Um diesen Unterschied anzuerkennen seien "auch unterschiedliche Rechtsfolgen an diese beiden Institute zu knüpfen, heißt es in der von Generalsekretär Peter Schipka eingereichten Stellungnahme der Bischofskonferenz.

Die Kritik richtet sich auch gegen die Namensführung nach Schließen der Partnerschaft. Bislang durften Paare nur einen "Nachnamen", aber keinen "Familiennamen" führen.
Risiko der Anerkennung von illegalen Ehen

Zweiter Kritikpunkt neben den Änderungen bei der Eingetragenen Partnerschaft ist die Eintragung und Beurkundung von im Ausland erfolgten Personenstandsfällen wie Hochzeiten oder Geburten ohne weiteres Verfahren. 

Es bestehe das Risiko von Eintragungen jener Fälle im Zentralen Personenregister, die nach österreichischem Recht unzulässig sind. Die Bischofskonferenz weist auf die Themen Leihmutterschaft, Mehrfachehen, Zwangsehen mit Frauen und Minderjährigen oder Ehen innerhalb einer Familie hin.