Politik

Bist du zu schnell, wird dein Auto für immer abgenommen

Folgenschwerer Beschluss im Verkehrsausschuss am Donnerstag: Es gibt nun die gesetzliche Grundlage, Rasern das Auto für immer abzunehmen.

Rene Findenig
Auch für Leasingfahrzeug-Raser hat Leonore Gewessler eine Lösung parat.
Auch für Leasingfahrzeug-Raser hat Leonore Gewessler eine Lösung parat.
Unsplash, picturedesk

Härtere Geldstrafen als Teil des Maßnahmenpakets gegen Rasen im Straßenverkehr wurde bereits von der Regierung durchgewunken, nun wurde ein neuer, abschließender Teil des Pakets auf den Weg gebracht. Und dieser hat es in sich: Wie im Verkehrsausschuss des Nationalrats am Donnerstag von ÖVP, SPÖ und Grünen beschlossen wurde, kann künftig gesetzlich geregelt der Staat von Rasern das Fahrzeug beschlagnahmen und in letzter Konsequenz für verfallen erklären. Heißt: Die Raser bekommen im härtesten Fall ihr Fahrzeug nie wieder zurück.

So sah der Plan noch Ende 2022 aus:

Wie ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger erklärte, sei bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen das Gefährdungspotential so hoch, dass das Fahrzeug "als eine Art Waffe" eingesetzt werde. Diese Gefahr soll mit dem neuen Gesetz gebannt werden. Vorgesehen seien Geschwindigkeiten, die 60 km/h über dem zulässigen Tempo im Ortsgebiet und über 70 km/h im Freiland liegen. Bei mehr als 80 km/h (Ortsgebiet) und 90 km/h (Freiland) an Tempo-Überschreitungen soll unter bestimmten Umständen schon ein einmaliger Verstoß zum Verfall des Fahrzeugs führen können.

Dreistufiges "Auto-weg"-Verfahren

Vorgesehen sei ein dreistufiges System, heißt es in einer Aussendung der Parlamentsdirektion. Stufe 1 sei die vorläufige Beschlagnahme des Fahrzeugs, Stufe 2 die "normale" Beschlagnahme und Stufe 3 der Verfall des Fahrzeugs. Die Beschlagnahme bei einem entsprechenden Delikt solle nach Vor-Ort-Prüfung außerdem direkt bei einem Vergehen erfolgen. Anschließend erfolge die Prüfung durch die Behörde über Beendigung oder Bestätigung der Maßnahme. Bei Bestätigung der Maßnahme folge die Prüfung etwaiger Tatbestände und der Angemessenheit der Exekution.

Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) erklärte, dass für Fälle, bei denen gelindere Mittel erwiesenermaßen nicht zum Ziel geführt hätten, nun als letzte Möglichkeit auch ein gerechtfertigter Eingriff in die Unverletzlichkeit des Eigentums erfolgen könne. Seitens des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts habe man keine Einwände gegen die gefundene Regelung geäußert. Auch für Leasingfahrzeuge soll eine Lösung gefunden worden sein – Personen mit einschlägigen Delikten sollen nicht mehr so leicht oder gar nicht mehr an Leasing-Fahrzeuge kommen.

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    Als ein Polizeiauto ohne Blaulicht mit völlig überhöhter Geschwindigkeit an ihm vorbei raste, nahm der Sheriff-Stellvertreter von Seminole County, FL, sofort die Verfolgung auf.
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    YouTube / WBNS 10TV; Seminole County Sheriff's Office