Politik

BJV fordert härtere Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch 

Heute endet die Begutachtungsfrist für die Änderung im Sexualstrafrecht im Rahmen des Maßnahmenpakets gegen Kindesmissbrauch. 

Heute Redaktion
„Härtere Strafen für Kindesmissbrauch sind ein erster Schritt in die richtige Richtung, führen aber nicht automatisch zu einem besseren Kinderschutz", so Julian Christian, Vorsitzender der Bundesjugendvertretung.
„Härtere Strafen für Kindesmissbrauch sind ein erster Schritt in die richtige Richtung, führen aber nicht automatisch zu einem besseren Kinderschutz", so Julian Christian, Vorsitzender der Bundesjugendvertretung.
"Heute"

Die Bundesjugendvertretung begrüßt als gesetzliche Interessenvertretung aller Kinder und Jugendlichen die Verschärfung des Sexualstrafrechts, plädiert aber dafür, ein stärkeres Augenmerk auf Präventionsmaßnahmen zu legen.

"Alle Verurteilten sollen von Kinderarbeit ausgeschlossen werden“

Für Vorbestrafte kann jetzt auch ein Tätigkeitsverbot in der Kinder- und Jugendarbeit verhängt werden, auch wenn die Person zum Tatbegehungszeitpunkt noch nicht mit Kindern gearbeitet hat oder die Absicht hatte, mit Kindern zu arbeiten. Die Bundesjugendvertretung kritisiert jedoch, dass es erst ein "hohes Maß an Wahrscheinlichkeit" für eine Wiederholungstat braucht, damit ein Tätigkeitsverbot verhängt wird.

Aus ihrer Sicht müsste bereits die "bloße Möglichkeit der Tatwiederholung" zu einem Tätigkeitsverbot führen. "Für den größtmöglichen Kinderschutz ist es wichtig, dass all jene, die wegen Kindesmissbrauch oder ähnlichen Delikten verurteilt wurden, von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen nachhaltig ausgeschlossen werden", so BJV-Vorsitzender Julian Christian.

Zudem betont die BJV, dass Verurteilungen zu Sexualstraftaten mitunter nach einem gewissen Zeitablauf getilgt werden und dadurch auch in der erweiterten Strafregisterbescheinigung "Kinder- und Jugendfürsorge" nicht mehr aufscheinen. "Auch wenn Vereine und Organisationen jegliche Kinderschutz-Maßnahmen erfüllen und entsprechende Nachweise verlangen, bleibt eine Sicherheitslücke, die es zu schließen gilt. In Fällen von Kindesmissbrauch darf es keine Tilgungsmöglichkeit geben", sagt Christian.

Weiterer Ausbau der Maßnahmen gefordert 

Der Begriff "pornographische Darstellung Minderjähriger" soll nun in der Reform des Gesetzes durch "bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial" ersetzt werden. Aus Sicht der Bundesjugendvertretung wäre aber "sexuelle Missbrauchsdarstellung von Kindern" der Begriff, der nicht nur die Aufnahme, sondern auch den tatsächlich stattgefundenen Gewaltakt am Kind, besser berücksichtigt. 

!Härtere Strafen für Kindesmissbrauch und ähnliche Delikte sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Sie führen aber nicht automatisch zu einem besseren Kinderschutz. Wir brauchen in Österreich auch einen weiteren Ausbau von Präventionsmaßnahmen, um Kinder und Jugendliche wirklich in allen Lebensbereichen umfassend vor Gewalt zu schützen", betont der BJV-Vorsitzende Julian Christian.

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