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Blindenverband warnt vor Elektroautos

Ab kommenden Jahr müssen Elektroautos bei 20 km/h 56 Dezibel laut sein. Der Blindenverband findet das zu wenig und ortet Gefahr.

Heute Redaktion
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Elektrofahrzeuge und Fußgänger ? eine Gefahrenquelle.
Elektrofahrzeuge und Fußgänger ? eine Gefahrenquelle.
Bild: iStock

Mit der Geräuschverordnung müssen ab 2019 Elektrofahrzeuge mit einem Gerät ausgestattet sein, dass bei 20 km/h Geräusche von 56 Dezibel macht. Damit sollen Fußgänger vor herannahenden Fahrzeugen gewarnt werden.

Kurt Prall, Obmann des Blindenverbands Wien erklärte gegenüber dem ORF, dass dies allerdings noch immer zu leise ist, auch wenn er die neue Verordnung grundsätzlich begrüßt: "Wenn ich so mit ihnen spreche, haben wir einen Geräuschpegel von ungefähr 50 Dezibel. Da können sie sich vorstellen, wenn sie sich auf der Straße bewegen, eine Straße überqueren wollen, und da kommt so ein E-Fahrzeug daher, dass sie das dann nicht mehr rechtzeitig bemerken können", sagte er zu "Wien Heute".

Seit 2012 werden derartige Geräte bereits auf freiwilliger Basis in E-Autos eingebaut, allerdings lassen diese sich abschalten. Der Blindenverband fordert, dass dies verboten werden soll. Ein weiteres Problem ortet man bei Elektrorollern und Elektrofahrrädern: Diese seien von der Verordnung ausgenommen, da sie kein Kennzeichen haben.

"Unsere Forderung ist schon jahrelang, dass nicht nur E-Scooter sondern auch Fahrräder und damit meine ich alle Fahrräder, die für uns auch geräuscharm sind und eine Gefahrenquelle darstellen, dass die alle ein Kennzeichen haben müssen", sagt Prall. Für blinde und sehbehinderte Menschen seien nicht nur Autos beim Überqueren der Straßen sondern eben auch E-Roller und E-Fahrräder am Gehsteig eine Gefahr. (red)

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