Österreich

Blinkendes Fahrradlicht: 20 Euro Strafe

Radfahrer, die mit einem blinkenden Vorderlicht unterwegs sind, müssen mit einer Strafe von 20 Euro rechnen.

Heute Redaktion
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Die Wiener Mobilitätsagentur informiert jetzt vor der dunklen Jahreszeit, wie das Fahrrad gesetzeskonform ausgestattet ist.

Fahrräder müssen bei Dunkelheit „mit einem hellleuchtenden, mit dem Fahrrad fest verbundenen Scheinwerfer ausgerüstet sein, der die Fahrbahn nach vorne mit weißem oder hellgelbem, ruhendem Licht beleuchtet. Zusätzlich benötigt man noch einen weißen nach vorne wirkenden Rückstrahler." Wird ein Fahrradfahrer mit blinkendem Vorderlicht angehalten, ist ein „Organmandat an Ort und Stelle in Höhe von 20 Euro möglich. Auch eine Anzeige ist denkbar", heißt es bei der Wiener Polizei.

Laut Mobilitätsagentur ist der Großteil von Wiens Radfahrern bei der Beleuchtung gut ausgestattet. Dennoch sind ab der Zeitumstellung am 29. Oktober, bei der es wieder eine Stunde früher dunkel wird, die Mitarbeiter mit einem Servicezelt an frequentierten Radwegen unterwegs, um zu informieren. Jene, deren Fahrräder nicht alle vorgeschriebenen Reflektoren haben, bekommen kostenlos eine Reflektorfolie.

Um gesetzeskonform mit dem Fahrrad unterwegs zu sein, benötigt man neben dem weißen Vorderlicht auch ein rotes Rücklicht - das allerdings blinken darf und nicht direkt am Fahrrad befestigt sein muss. Am Fahrrad muss außerdem nicht nur vorne ein weißer, sondern auch hinten ein roter Reflektor mit einer Größe von mindestens 20 Quadratzentimetern angebracht sein. Die Rückstrahler können auch in den Scheinwerfer integriert sein.

An den Pedalen müssen nach vorne und hinten gerichtete Reflektoren zu finden sein. Gelbe oder weiße „Katzenaugen", Reflektorsticks oder in der Bereifung integrierte Reflektorstreifen sind ebenso vorgeschrieben. Neben der Beleuchtung sind zwei voneinander unabhängige, gut funktionierende Bremsen Pflicht, sowie eine Klingel oder Hupe.

StVO-konforme Ausstattung des Rads

Ein weißes Vorderlicht, das beständig leuchten muss, aber abnehmbar sein darf, ist erforderlich. Ebenso ein rotes Rücklicht, das blinken darf und nicht direkt am Fahrrad befestigt sein muss. Am Fahrrad muss vorne ein weißer und hinten ein roter Reflektor

von mindestens 20 cm angebracht werden. Reflektoren

können auch in den Lichtern integriert oder als Reflektorfolie angebracht sein. Außerdem müssen an den Pedalen

gelbe Reflektoren zu finden sein. In den Laufrädern sind gelbe oder weiße Katzenaugen, Reflektorsticks oder

in der Bereifung integrierte Reflektorstreifen vorgeschrieben.

In Wien fahren rund ein Viertel der Radfahrenden ungeachtet der Jahreszeit. Die MA 48 befreit übrigens 277 Kilometer der wichtigsten Radwege in Wien im Winter von Schnee und Eis. (red)